PFC-Bewertungskommission
für Baden-Baden und den Landkreis Rastatt legt Prioritäten und Zeitplan für
Detailuntersuchungen bis ins Jahr 2021 fest. Sofortmaßnahmen derzeit dank guter
Trinkwasserqualität und geprüfter Lebensmittel in der Region nicht erforderlich.
Die PFC-Bewertungskommission der Stadt
Baden-Baden und des Landkreises Rastatt hat heute fachlich verbindliche Prioritäten
bei der Aufarbeitung der PFC-Problematik festgelegt. Vier Untersuchungsgebiete
im Raum Baden-Baden, Bühl und Rastatt sollen nun in den Jahren 2016 bis 2021 detailliert
untersucht und gegebenenfalls saniert werden. Zeitgleich sollen für beide
Kreise rechtskräftige Gerichtsentscheidungen erwirkt werden, um rechtswirksam
und erfolgversprechend gegen die Verantwortlichen des PFC-Problematik vorgehen
zu können. Dies gaben heute Bürgermeister Michael Geggus und Erster
Landesbeamter Dr. Jörg Peter bekannt.
Auf der Grundlage eines von der Firma Arcadis
erstellten Sachverständigengutachtens hat die eingerichtete
Bewertungskommission in der Region einen Prioritätenplan für die weiteren
Schritte zur Einleitung von vorbeugenden Maßnahmen gegen eine
PFC-Verunreinigung der Wasserversorgung im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis
Baden-Baden beschlossen.
Sofortmaßnahmen oder vorgezogene Sanierungsmaßnahmen
in der Region sind nach dem Gutachten derzeit nicht erforderlich, da keine akute
Gefährdung der Wasserversorgung und der Wasserqualität in der Region besteht. Auch die regionalen
Lebensmittel aus den Kreisgemeinden und Baden-Baden werden regelmäßig vor dem
Verkauf kontrolliert und geben keinerlei Anlass zur Besorgnis.
Die Bewertungskommission ist eine Einrichtung nach
dem Landesbodenschutz- und Altlastengesetz. Dort ist geregelt, dass die
Kommission bei den Bodenschutz- und Altlastenbehörden gebildet wird. Ihr
gehören Vertreter der fachlich berührten Behörden an. Die Bewertungskommission
hat nach dem Gesetz die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen zu bewerten,
Empfehlungen für die Sanierung zu erteilen und die Bodenschutz- und
Altlastenbehörden bei Sanierungsentscheidungen zu beraten. Nach der Bundesbodenschutzverordnung
sind die nunmehr vorliegenden Ergebnisse der orientierenden Untersuchungen der
PFC-belasteten Flächen unter Beachtung des Einzelfalls, insbesondere auch
anhand von Prüfwerten zu bewerten. Die Behörden weisen darauf hin, dass nach §
5 der Bundesbodenschutzverordnung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, die
vorwiegend hauptsächlich betroffen sind, vor allem Schutz- und
Beschränkungsmaßnahmen durch Anpassung der Nutzung und der Bewirtschaftung in
Betracht kommen. Ein Bodenaustausch ist insoweit nicht die von der Verordnung
vorgesehene Sanierungsmaßnahme, zumal nach § 10 der Verordnung die von den
Behörden anzuordnenden Vorkehrungen, auch im Hinblick auf den Zweck der Nutzung
des Grundstücks, verhältnismäßig sein müssen.
Bürgermeister Michael Geggus und Erster Landesbeamter
Dr. Jörg Peter weisen darüber hinaus darauf hin, dass nach dem Regelwerk der
Bundesbodenschutzverordnung zwar Prüfwerte für bekannte gefährliche Stoffe wie
Quecksilber oder Arsen geregelt sind, für den Stoff PFC aber entsprechende
Prüfwerte nicht bestehen. Ungeachtet dessen würden die Behörden aber ihrer Aufgabe, Vorsorge gegen mögliche Gefährdungen
des Trinkwassers und der Gesundheit der Menschen in der Region zu treffen,
durch das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren unter Berücksichtigung der
Empfehlungen der Bewertungskommission in vollem Umfang gerecht.
Darüber hinaus ist es zielführend, vor kostenträchtigen
Sanierungen die eingeleiteten Gerichtsverfahren rechtskräftig abzuschließen.
Derzeit sind für den Landkreis Rastatt und den Stadtkreis Baden-Baden Gerichtsverfahren,
bezogen auf belastete Flächen der Gemeinde Hügelsheim sowie
Baden-Baden/Sandweier, beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. Ein Urteil
ist noch nicht ergangen. Auch vor dem Hintergrund, dass Detailuntersuchungen
für die Untersuchungsgebiete 500.000 € und mehr kosten werden, sei Rechtssicherheit
für die Frage, wer die Kosten der Maßnahmen der Behörden tragen müsse, zwingend
erforderlich.
Michael Geggus und Jörg Peter betonten abschließend,
dass die Öffentlichkeit damit rechnen müsse, dass die Aufarbeitung der
PFC-Bodenbelastungen in der Region noch etliche Jahre dauern wird.