Gemeinsamer Gutachterausschuss in Rastatt
Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um den Gutachterausschuss, z.B. formelle Bodenrichtwertsauskünfte an die
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Rastatt
Anschrift: Herrenstraße 15, Rastatt
Telefon: 07222/972-4062 oder 07222/972-4070
E-Mail: gutachterausschuss@rastatt.de
Website: www.rastatt.de
Folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme der BRW bestehen:
1. Boris-BW (Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg)
Aufruf über: www.gutachterausschuesse-bw.de Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen von BORIS-BW.
2. Homepage der Stadt Rastatt:
Aufruf über: www.rastatt.de
3. Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, Herrenstr. 15 in 76437 Rastatt, Zi. 4.14/4.15, während der üblichen Geschäftszeiten
Grundsteuerreform: Bodenrichtwerte für Feststellungserklärung:
Vom Land Baden-Württemberg ist geplant, dass die für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer erforderlichen Bodenrichtwerte ab dem 01. Juli 2022 über das Internet-Portal www.grundsteuer-bw.de abgefragt werden können. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuerreform.
Über folgenden Link werden Sie zur Satzungsseite der Gemeinde Durmersheim weitergeleitet: