Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.05.2024 beschlossen, den Bebauungsplan "Wohnen am Raiffeisenplatz" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen am Raiffeisenplatz" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Seniorentagesstätte und Senioren-/Familien-Wohnen geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Wohnen am Raiffeisenplatz" ist Teil des Bebauungsplans "Schafläger".
Der geplante Geltungsbereich ist dem beiliegenden Plan vom 18.04.2024 zu entnehmen und beinhaltet folgende Flurstücke: 8742, 8740 und 8767.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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