Die Gemeindeverwaltung hat sich in den vergangenen Wochen den Zustand einiger verpachteter Kleingärten angeschaut und hat einige Pächterinnen und Pächter bei verwilderten Kleingärten angeschrieben. Hierdurch, aber auch durch Wegzug sind einige Kleingärten nun frei geworden.
- Reitäcker Nr. 5 mit 1 ar
- Reitäcker Nr. 6 mit 1 ar
- Reitäcker Nr. 6a mit 1 ar
- Dammfeld Nr. 66a mit 3,25 ar
neue Pächterinnen und Pächter. Die Vergabe der Kleingärten wird nach dem Losverfahren durchgeführt. Jede Durmersheimerin und jeder Durmersheimer hat die Möglichkeit sich bis zum 31. Mai 2024 auf die oben aufgeführten Kleingärten zu bewerben. Die Auslosung der Kleingärten wird am Montag, 10. Juni 2024, um 15:30 Uhr durchgeführt. Die öffentliche Auslosung dient der Transparenz. Die Bewerber müssen bei der Auslosung nicht anwesend sein. Im Anschluss an die Auslosung werden die Bewerber über die Ergebnisse der Auslosung informiert.
Die Kleingärten der Gemeinde Durmersheim stehen den Durmersheimerinnen und Durmersheimer zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf zur Verfügung. Werden Kleingärten zweckentfremdet als Holzlagerfläche, Abstellfläche oder nur zur Freizeitzwecken genutzt, müssen Pächter mit einer Abmahnung oder schlimmstenfalls fristlosen Kündigung rechnen. Baurechtliche und umweltrechtliche Belange erlauben den Anbau von Obst und Gemüse. Das Aufstellen von Pools, das Lagern von (Sperr-)Müll und Errichten von zu großen Gartenlauben ist in den Kleingärten der Gemeinde Durmersheim verboten.
Informationen zum Preis und der Lage der Kleingärten finden Sie auf der Homepage unter https://www.durmersheim.de/web/leben_kleingaerten.html. Dort kann ebenso das notwenige Bewerbungsformular für die Bewerbung auf einen Kleingarten der Gemeinde Durmersheim heruntergeladen werden. Das Bewerbungsformular ist an rechnungsamt@durmersheim.de bis zur oben angegeben Frist zuzusenden.
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