Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette oder ein heißer Pkw-Katalysator können verheerende Folgen haben. Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen.
Wir weisen daher auf die geltenden rechtlichen Vorgaben hin:
- Im Wald gilt für Waldbesuchende ein generelles Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober, unabhängig von der tagesaktuellen Waldbrandgefahrenstufe.
- Feuermachen ist im Wald nur an fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Bei hoher Waldbrandstufe sind die offiziellen Feuerstellen jedoch gesperrt und dürfen nicht genutzt werden. In Durmersheim besteht eine offizielle Feuerstelle in Waldnähe nur an der Waldhütte Würmersheim, deren Nutzung nur bei Hüttenmiete gestattet ist.
- Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen des Grillplatzes gelöscht werden.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
An der Bäretriewerhütte besteht keineoffizielle Feuerstelle. Lagerfeuer und Feuerschalen sind dort nicht erlaubt! Wenn Sie ein Feuer im Wald oder der freien Landschaft bemerken, kontaktieren sie den Notruf der Feuerwehr 112 oder der Polizei 110. Wichtig ist zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass Rettungsfahrzeuge passieren können.
Ab diesem Jahr geben Hinweisschilder an den wichtigsten Waldeingängen diese Regeln wider. Auf den Schildern ist ebenfalls der aktuelle Standort vermerkt, sodass Sie im Falle eines Notrufes der Feuerwehr die Anfahrtsbeschreibung erleichtern können.
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