Wie Sie aus allgemeinen Pressemeldungen sicher bereits erfahren haben, gilt seit 1. April 2024 gemäß den gesetzlichen Vorgaben wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die Erdgasverbräuche. Diese Änderung bedeutet eine Erhöhung der Bruttopreise für die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Ettlingen (SWE), darauf haben die SWE keinen Einfluss. Die Nettopreise bleiben unverändert.
Die seit 1. Oktober 2022 bestehende, vorübergehende Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf sieben Prozent für Erdgas ist damit aufgehoben. Diese Maßnahme wurde ursprünglich von der Bundesregierung eingeführt, um angesichts der enormen Gaspreissteigerungen infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine eine Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland zu schaffen.
Die SWE weisen darauf hin, dass die Jahresverbräuche für Erdgas zum Stichtag 31.12. abgerechnet werden. Dabei wird gemäß dem Umsatzsteuergesetz der zu diesem Zeitpunkt gültige Mehrwertsteuersatz angewendet. Diese Vorgehensweise erläuterten die SWE bereits im Preisänderungsschreiben vom 17. Januar 2024.
Da einige Kundinnen und Kunden zum vergangenen Monatswechsel ihre Zählerstände an die SWE übermittelt haben, wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Abrechnungsmethodik keine separate Abgrenzung der Gas- und Wärmeverbräuche erforderlich ist.
Diese Abrechnungsmethode kam auch zum Einsatz, als der Mehrwertsteuersatz zum 1. Oktober 2022 auf sieben Prozent gesenkt wurde. Das bedeutete, dass der zum Stichtag 31. Dezember 2022 geltende Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf die gesamten Jahresverbräuche für Erdgas berechnet wurde. Demzufolge profitierten zum damaligen Zeitpunkt alle betroffenen Kundinnen und Kunden über zusätzliche neun Monate vom reduzierten Steuersatz.
Für weitere Fragen stehen wir unseren Kundinnen und Kunden gerne unter der Telefonnummer 07243/101-658 zur Verfügung und bedanken uns für ihr Verständnis.
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