Aktenzeichen: 2 K 65/23
Rastatt, 04.03.2024
Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum Uhrzeit Raum Ort
Mittwoch, 22.05.2024 11:00 Uhr 006, Sitzungssaal Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18, 76437 Rastatt
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eintragung im Grundbuch von Durmersheim
Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart und Lage Anschrift m² Blatt
Durmersheim 5402/13 Gebäude- und Freifläche Lammstraße 9 224 2572
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen - ohne Gewähr):
Einfamilienhaus-Doppelhaushälfte mit Garage, Baujahr ca. 1965, Grundstücksgröße 224 m2, Umbau ca. Mitte der 1980er-Jahre, Gaszentralheizung, ca. 90 Prozent unterkellert. Dachgeschoss voll ausgebaut, Dachspitz ausgebaut, Wohnfläche 158,76 m2
Verkehrswert:468.000,00 Euro
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: RA Meyer, Tel. 0511/9563156
Der Versteigerungsvermerk ist am 11.12.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisungen geleistet werden:
Überweisungen auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Bank:
Landesoberkasse Baden-WürttembergBaden-Württembergische Bank
IBAN: BIC:
DE51 6005 0101 0008 1398 63SOLADEST600
Verwendungszweck:
2440457000676,Az. 2 K 65/23, AG Rastatt
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Oestreicher
Rechtspflegerin
Beglaubigt
Rastatt, 11.03.2024
Frekot, JFAng'e
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
- ohne Unterschrift gültig
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