Mit der nahenden Kommunalwahl am 9. Juni 2024 ergeben sich laut dem Redaktionstatutes des Gemeindeanzeigers einige Änderungen bzgl. den Veröffentlichungen der Fraktionen und Parteien.
Fraktionen: Innerhalb von drei Monaten vor Wahlen erscheint die Rubrik "Die Fraktionen haben das Wort" nicht (Redaktionsstatut § 3, Abs. 1.5 a). Daher erscheint ab dieser Woche die Rubrik nicht mehr im Gemeindeanzeiger.
Parteien: Im Vorfeld von Wahlen sind bei Veröffentlichungen das Neutralitätsgebot des Gemeindeanzeigers und der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Vor Wahlen dürfen innerhalb von vier Wochen vor dem Wahltag keine partei- oder lokalpolitischen Aussagen, Kommentare oder Berichte, die die Wahl betreffen, veröffentlicht werden. Neutral formulierte Veranstaltungshinweise sind zulässig. (Redaktionsstatut § 3, Abs. 1.5 b)
Ab KW 20 dürfen demnach nur noch neutral formulierte Veranstaltungshinweise der Parteien veröffentlicht werden.
Vorstellung der Kandidierenden: Im Redaktionsstatut wird den Parteien/Wählervereinigungen die Möglichkeit eingeräumt, nach einheitlichen Grundsätzen eine kurze Kandidatenvorstellung als Steckbrief zu veröffentlichen.
Die Kandidatenvorstellung wird in KW 19 (Erscheinungsdatum 8. Mai 2024) und in der Vollverteilung in KW 23 (Erscheinungsdatum 6. Juni 2024) veröffentlicht.
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