Am 11. März 2024 haben die Vertrauenspersonen für das Bürgerbegehren "Pro S2" gegenüber Hauptamtsleiter Simon Karcher nach eigenen Angaben 890 Unterschriften übergeben.
Der nun folgende Zeitplan ergibt sich aus § 21 der Gemeindeordnung des Landes und dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags der Initiative. Demnach entscheidet der Gemeinderat spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eingang über die Zulässigkeit. Diese Entscheidung ist für die Sitzung des Gemeinderats am 8. Mai 2024 vorgesehen. Der Bürgerentscheid ist wiederum innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung der Zulässigkeit durchzuführen, es sei denn, die Vertrauenspersonen für das Bürgerbegehren stimmen einer Verschiebung zu. Laut Gemeindeordnung des Landes muss der Bevölkerung zudem die Auffassung der Gemeindeorgane, also z. B. des Gemeinderats durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis 20 Tage vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden. Die Verwaltung plant hierzu auch eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.
Entscheidend für den Zeitplan ist der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags mit der Übergabe der Unterschriften und der Entscheid über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Das Landratsamt übernimmt, wie beim ersten für unzulässig erklärten Bürgerbegehren, eine rechtliche Bewertung der Zulässigkeit. Erst nach der rechtlichen Bewertung und der Entscheidung der Zulässigkeit durch den Gemeinderat kann der Bürgerentscheid angegangen werden. Wenn das Bürgerbegehren erneut für rechtlich unzulässig erklärt würde, wären all die Kosten für die Vorarbeiten umsonst. Mitte/Ende April müssen zudem bereits die Wahlbenachrichtigungskarten für die Kommunalwahl gedruckt werden, auf denen auch der Bürgerentscheid genannt werden müsste.
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