Am Mittwoch, 24.01.2024, fand um 19 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates, zu TOP 2 bis 4 gemeinsam mit dem Ortschaftsrat, im Bürgersaal des Rathauses statt. Bei dieser Sitzung wurde folgende Tagesordnung behandelt:
TOP 01
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
TOP 02
Neues Feuerwehrgerätehaus - Vergabe Ausschreibungspaket b)Vergabe der Blitzschutzarbeiten
Am 09.11.2023 wurden in europaweiter Ausschreibung die Rohbauarbeiten für den Neubau Feuerwehrgerätehaus Durmersheim ausgeschrieben. Nach fachlicher, sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote ist die Fa. Trautmann GmbH aus Karlsruhe mit einer geprüften Angebotsendsumme einschl. Nachlass von 1.186.355,58 Euro brutto der günstigste Bieter. Die Kostenschätzung lag ca. 210.000 Euro höher Am 10.11.2023 wurden in beschränkter Ausschreibung die Blitzschutzarbeiten für den Neubau Feuerwehrgerätehaus Durmersheim angefragt. Nach fachlicher, sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote ist die Fa. Lösch GmbH & Co. KG aus Offenburg mit einer geprüften Angebotsendsumme von 42.965,19 Euro brutto der günstigste Bieter. Die Kostenschätzung lag ca. 10.000 Euro niedriger. Mit der einstimmigen Empfehlung des Ortschaftsrates wird folgender Beschluss jeweils einstimmig durch den Gemeinderat gefasst:
Der Gemeinderat
a) ermächtigt die Verwaltung zur Vergabe der Rohbauarbeiten zum Angebotspreis von 1.186.355,58 Euro brutto inkl. Nachlass an die Fa. Trautmann GmbH, 76189 Karlsruhe
b) ermächtigt die Verwaltung zur Vergabe der Blitzschutzarbeiten zum Angebotspreis von 42.965,19 Euro brutto an die Fa. Lösch GmbH & Co. KG, 77656 Offenburg.
TOP 03
a)Anhörung Ortschaftsrat
b)Beschlussfassung Gemeinderat
Die Entschädigung für Dienste innerhalb des Gemeindegebietes (Wahldienst etc.) wurde letztmalig am 15.05.2013 angepasst.
Die Verwaltung befürwortet eine Erhöhung, um die Attraktivität der ehrenamtlichen Tätigkeiten zu steigern. Somit betragen die Durchschnittssätze für den Ersatz der Auslage und des entstehenden Verdienstausfalles zukünftig folgende Beträge:
- zwei Stunden 20 Euro
- vier Stunden 40 Euro
- sechs Stunden 60 Euro
- acht Stunden 80 Euro
- über acht Stunden 80 Euro (Tageshöchstsatz)
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt befürwortet die Verwaltung eine zusätzliche Regelung, wonach Mitglieder des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und der Ausschüsse für die während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit notwendige Betreuung eigener Kinder bzw. Pflege naher Angehörigen einen pauschalen Auslagenersatz i. H. v. 10,00 Euro je angefangener Sitzungsstunde erhalten können. Mit der Empfehlung, mit 6 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, des Ortschaftsrats, beschloss der Gemeinderat mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Änderung der Satzung der Gemeinde Durmersheim über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.
TOP 04
a)Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB
b)Billigung des Entwurfes
c)Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB d) Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Der Bebauungsplan "Westendstraße" wurde am 19.05.2021 als Satzung beschlossen.
Geplant war ein Baugebiet mit ca. 34 Bauplätzen für Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen. Der Bebauungsplan wurde bezüglich der überbaubaren Flächen relativ offen gestaltet, so dass mitunter nicht immer eindeutig erkennbar war, wo Einzel- und Doppelhäuser oder auch Hausgruppen untergebracht werden können. Dies hat in letzter Zeit von Seiten der Bauherrschaft und der Verwaltung immer wieder zu Irritationen geführt. Ein weiterer Punkt ist die nicht formulierte Festsetzung in Bezug auf die einheitliche Gestaltung von Doppelhäusern und Hausgruppen. Um hier Fehlentwicklungen vorzubeugen und Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen, sollen einzelne Festsetzungen konkretisiert und ergänzende Festsetzungen aufgenommen werden. Mit der einstimmigen Empfehlung des Ortschaftsrates beschloss der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
1. beschließt den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westendstraße" gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 13 a BauGB
2. billigt den Entwurf
3. beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
4. beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
TOP 05
b)Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
c) Satzungsbeschluss
In seiner Sitzung am 08.02.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Schwimmende Photovoltaikanlage Stürmlinger See" gefasst. In seiner Sitzung am 18.10.2023 wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 wurden die Planunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht und parallel auch bei der Gemeinde öffentlich ausgelegt. Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern vor.
Es sind 16 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden eingegangen, davon 4 mit Anregungen für das weitere Verfahren.
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt. Die Planungskosten obliegen dem Vorhabenträger.
Der Gemeinderat beschloss folgenden Verwaltungsvorschlag einstimmig:
1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen (Synopse vom 16.01.2024, Anlage 6) werden behandelt. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und der vorgesehenen Behandlung nach dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung nach Anlage 6 zugestimmt.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB vorliegen.
3. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim den im Regelverfahren durchgeführten Entwurf des Bebauungsplans "Schwimmende Photovoltaikanlage Stürmlinger Baggersee" als Satzung.
TOP 06
Bewerbung der Gemeinde Durmersheim für das Förderprojekt "Natur nah dran"
Natur nah dran" ist ein Kooperationsprojekt von NABU Baden-Württemberg und Land Baden-Württemberg zur Förderung der biologischen Vielfalt im Siedlungsraum, das die Kommunen sowohl finanziell als auch mit Rat und Tat unterstützt. Die Kommunen wandeln Grünflächen in artenreiche Wildblumenwiesen oder blühende Wildstaudensäume um. Dazu erhalten sie eine finanzielle Förderung, praxisnahe Vor-Ort Schulungen und fachliche Unterstützung bei der Planung.
Im Zuge von "Natur nah dran" werden jährlich 15 Kommunen ausgewählt. Jede teilnehmende Kommune erhält eine Zuwendung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro.
Durmersheim hat bereits und will zukünftig noch mehr seine Verantwortung und Möglichkeiten wahrnehmen, auch auf Kommunalflächen einen Beitrag zur Bewahrung der biologischen Vielfalt zu leisten. Das Projekt "Natur nah dran" würde die Gemeinde in diesem Prozess ökonomisch, ökologisch, nachhaltig, ästhetisch und auch zukunftsfähig unterstützen.
Als langgezogener Ort ist es wichtig, innerörtliche ökologische Trittsteine der Biodiversität zu haben. Die Gemeinde hat daher in den letzten Jahren bereits Teile der kurz geschnittenen Rasenflächen in Blühflächen umgewandelt und mit regionalen mehrjährigen Stauden bepflanzt. Ein großer Schwerpunkt im letzten Jahr lag auf der Umgestaltung der innerörtlichen Baumscheiben durch den örtlichen Bauhof. Auch diese werden zur Schaffung von Lebensraum für Kleinstlebewesen nun mit regionalen mehrjährigen Stauden bepflanzt.
Beim Austausch mit dem Gemeinderat legte man fest, dass man, unabhängig von der Förderung, auf jeden Fall den Kreisel beim Ortsausgang Nord angehen werde. Zudem stimmte der Gemeinderat einstimmig folgendem Beschluss zu: Der Gemeinderat nimmt die Bewerbung für das Förderprojekt "Natur nah dran", dem Kooperationsprojekt NABU und Land Baden-Württemberg zur Förderung der biologischen Vielfalt im Siedlungsraum, zustimmend zur Kenntnis.
Kommunalwahlen am 09.06.2024 - Wahl des Gemeindewahlausschusses (GWA)
Der Wahltag für die im Jahr 2024 stattfindenden Kommunalwahlen, also Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl, wurde mit dem Wahltag der Europawahl am Sonntag, den 09.06.2024 zusammengelegt. Für die Durchführung der Kommunalwahlen ist ein Gemeindewahlausschuss (GWA) zu bilden.
Da Bürgermeister Klaus Eckert für den Kreistag kandidieren wird, sind neben Beisitzerinnen bzw. Beisitzern samt Stellvertretungen auch Vorsitz und Stellvertretung des Gemeindewahlausschusses vom Gemeinderat zu wählen.
Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den Fraktionen im Gemeinderat einen Vorschlag über die Besetzung des GWA erarbeitet. Diese vorgeschlagenen Personen erfüllen die persönlichen Voraussetzungen und sind bereit, die ehrenamtliche Tätigkeit im Falle der Wahl zu übernehmen.
Demnach wird die Besetzung des GWA für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 gemäß § 11 KomWG wie folgt vorgeschlagen und einstimmig vom Gemeinderat beschlossen:
Vorsitzender Lothar Heck
stellv. Vorsitzender Simon Karcher (Hauptamtsleitung)
Beisitzer Stephen Jung
stellv. Beisitzer Wolfgang Klett
Beisitzer Frank Möhrle
stellv. Beisitzerin Daniela Schnepf
Beisitzerin Brigitta Schulz
stellv. Beisitzerin Petra Dürrschnabel (zugleich Schriftführerin)
TOP 08
Bebauungsplan "Durlacher Straße/Lammstraße/Speyerer Straße"
a)Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
b)Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
c)Satzungsbeschluss
In der GR-Sitzung am 13.09.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Durlacher Straße/Lammstraße/Speyerer Straße" gefasst. Gleichzeitig wurde der Entwurf gebilligt und der Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Während der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 20.11. bis 22.12.2023 gingen keine Anregungen ein. Somit beschloss der Gemeinderat einstimmig:
a) Den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt.
b) Den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wird zugestimmt.
c) Der Bebauungsplan "Durlacher Straße/Lammstraße/Speyerer Straße" vom 24.01.2024 wird nach § 10 BauGB i. V. m. § 4 GemO und den zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften vom 24.01.2024 nach § 74 LBO i. V. m. § 4 GemO als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
TOP 09
Entscheidung über die Annahme des Angebots von Zuwendungen
Nach § 78 Abs. 4 GemO hat der Gemeinderat - unabhängig von der Höhe der Zuwendungen - über die Annahme bzw. Vermittlung zu entscheiden. Insgesamt gingen sechs Zuwendungen in Höhe von insgesamt 2.350,00 Euro ein.
Die Familien- und Seniorenarbeit wurde mit zwei Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1.850,00 Euro unterstützt.
Die Villa Kunterbunt bekam eine Zuwendung in Höhe von 200,00 Euro und der Bürgerfonds erhielt drei Zuwendungen in Höhe von insgesamt 300,00 Euro.
Der Verwaltung sind keine Umstände bekannt, welche eine Verweigerung der Annahme der Zuwendungen begründen. Gegen die Annahme der Zuwendungen bestehen daher keine Bedenken. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den in der Anlage aufgeführten Zuwendungsangeboten und beschloss einstimmig die Annahme der angebotenen Zuwendungen.
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2023
Im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2023 fielen trotz sparsamer Haushaltsführung über- und außerplanmäßige Ausgaben an, welche im Rahmen der Haushaltsplanung in dieser Form nicht abschätzbar waren. Die Deckung war in jedem Falle gewährleistet, sodass der Haushaltsausgleich zu keinem Zeitpunkt gefährdet war. Somit stimmte der Gemeinderat einstimmig den über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu.
TOP 11
Informationen und Anfragen
Bürgermeister Eckert informierte über die Veranstaltung am Samstag, 27.01. und Sonntag, 28.01., bei dem das Alte Kino wieder zum Leben erweckt wurde.
Er weist auch auf die jährliche Rathausstürmung am 08.02. hin.
Bürgermeister Eckert informierte über den aktuellen Stand der Sanierung der K3721. Diese werde voraussichtlich Mitte Februar fertig sein. Auch die Bahnunterführung in der Triftstraße gehe weiter voran. Hier werde der Bahnübergang ab 26.01. für den Autoverkehr gesperrt werden.
Ein Gemeinderatsmitglied der SPD-Fraktion schlug vor, dass die Pflanzbeete entlang der Grenzstraße wieder bepflanzt werden sollten und die Warnstreifen erneuert.
Auf Anfrage eines CDU-Gemeinderatsmitgliedes berichtet Ortsbaumeister Leibold, dass man den Belag und das Geländer an der Brücke am Oberwald nun zügig erneuern werde.
Ein Gemeinderatsmitglied der CDU-Fraktion spricht den Gehweg vom Federbach zum Bauhof hin an. Hier würde bei Regen oft der Gehweg unter Wasser stehen. Es solle eine Versickerungsmöglichkeit geschaffen oder die Vertiefung im Gehweg aufgefüllt werden.
TOP 12
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Ein Bürger greift das vorherige Thema auf und merkt an, dass das Problem des Regenwassers auch auf der gegenüberliegenden Seite auf dem Geh- und Radweg sei.
Die Sitzung endete um 20:40 Uhr.
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