Veröffentlichung der des Haushaltes des Gemeindeverwaltungsverbandes
Der Haushaltsplan und Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigungsanlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes für das Haushaltsjahr 2024 ist gem. § 81 der Gemeindeordnung an mindestens sieben Tagen, und zwar von Montag, 15.01.2024 bis einschließlich Mittwoch, 24.01.2024, in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden ausgelegt.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Durmersheim, 08.01.2024
Klaus Eckert
Verbandsvorsitzender
Ende der amtlichen Bekanntmachungen