Am Dienstag, 19. Dezember 2023, fand um 19 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats und zu TOP 2 und 3 gemeinsam mit dem Ortschaftsrat im Bürgersaal des Rathauses Durmersheim statt.
Bei dieser Sitzung wurde folgende Tagesordnung behandelt
TOP 1
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
TOP 2
Neufassung Friedhofsordnung
a) Anhörung Ortschaftsrat
b) Beschlussfassung Gemeinderat
Der gesellschaftliche Wandel in der Bestattungskultur, die Nachfrage nach pflegearmen Bestattungsmöglichkeiten und die Tendenz zu immer mehr Urnenbeisetzungen ist auch in Durmersheim ausgeprägt. Mit dem Angebot von neuen Bestattungsformen (Baum- und Wiesenbestattungen auf dem Neuen Friedhof und Baumbestattungen auf dem Friedhof Würmersheim) geht die Gemeinde auf diesen Wandel ein. Diese Bestattungsformen wurden in die Friedhofsordnung neu mitaufgenommen. Darüber hinaus waren noch redaktionelle Änderungen, Klarstellungen und Anpassungen erforderlich. Die angepasste Friedhofsordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Auf Vorschlag des Gremiums wurde bei den Uhrzeiten der Bestattungen und Beisetzungen in der Sitzung noch eine Änderung vorgenommen: "§ 6 (3) Bestattungen und Beisetzungen müssen in den Monaten von April bis September spätestens bis 18:00 Uhr und von Oktober bis März spätestens bis 16:00 Uhr, beendet sein".
Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat, mit 7 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme: Die Neufassung der Friedhofsordnung zum 01.01.2024, mit der o.g. Änderung, zu beschließen.
Der Gemeinderat beschloss mit 16 Ja-Stimmen und drei Gegenstimmen: Die Neufassung der Friedhofsordnung, mit der o. g. Änderung, zum 01.01.2024.
TOP 3
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung)
a) Anhörung Ortschaftsrat
b) Beschlussfassung Gemeinderat
Die Anpassung der Gebühren im Bestattungswesen für die drei Friedhöfe der Gemeinde Durmersheim wurde zuletzt in der gemeinsamen Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates am 14.12.2011 beschlossen. Im Januar 2012 fand noch eine Ergänzung um den Gebührentatbestand "Urnenkammer in einer Stele" statt. Seitdem - und damit seit 12 Jahren - wurden die Gebühren nicht mehr kalkuliert bzw. angepasst. Vor diesem Hintergrund und aufgrund neuer Bestattungsformen (Baum- und Wiesenbestattung auf dem Neuen Friedhof und Baumbestattungen auf dem Friedhof Würmersheim) ist eine Neukalkulation von Bestattungsgebühren notwendig geworden.
Mit der Erarbeitung der Kalkulation wurde die Allevo Kommunalberatung beauftragt. Die Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 - 2028 ist zwischenzeitlich fertiggestellt.
Der mittlere Kostendeckungsgrad lag entsprechend der Berechnung vom Fachbüro im Betrachtungszeitraum von 2018 bis 2021 bei lediglich 32,3 %. Gemäß § 14 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) gilt generell, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der öffentlichen Einrichtung durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden dürfen. Aus einer Erhebung des Städtetags Baden-Württemberg können überörtliche Vergleichswerte - auch zum Kostendeckungsgrad - für das Jahr 2020 entnommen werden. Eine große Mehrheit der betrachteten Gemeinden und Städte legt der Gebührenkalkulation einen höheren Kostendeckungsgrad als die bisherigen 32,3 % der Gemeindeverwaltung zugrunde.
Aufgrund der langen Zeit, in der die Gebühren nicht angepasst wurden und da sich die Gebührenkalkulation auf die folgenden Jahre 2024 - 2028 bezieht, hielt die Verwaltung die Steigerung auf einen Kostendeckungsgrad von 60 % für angemessen. Beim Kinderwahlgrab (Übersicht Kalkulationsergebnisse Allevo, Punkt C.2.4) sprach sich die Verwaltung für einen sog. Sozialabschlag - in Abweichung zur Kalkulation - aus.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 die Bestattungsgebührensatzung nicht öffentlich vorberaten. Hierbei sprach sich der Verwaltungsausschuss für eine zweistufige Gebührenanpassung mit der Erhöhung auf einen Kostendeckungsgrad von 50 % ab 01.01.2024 und mit der weiteren Erhöhung auf einen Kostendeckungsgrad von 60 % ab 01.01.2026 aus.
Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat mit 7 Ja-Stimmen und einer Enthaltung diesen Vorschlag.
Der Gemeinderat beschloss den Vorschlag einstimmig. Der Beschluss lautet: Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen auf der Grundlage der vorliegenden Kalkulation mit einer Anpassung der Gebühren zum 01.01.2024 mit einem Kostendeckungsgrad von 50 % und zum 01.01.2026 mit einem Kostendeckungsgrad von 60 %.
TOP 04
Freiwillige Kommunale Wärmeplanung - Antragstellung auf Förderung des LandesTOP 05
Beschaffung Forstwirt-Fahrzeug - VergabeDas Dienstfahrzeug der Forstwirtgruppe, ein Pickup Isuzu D-Max, mit Erstzulassung im Februar 2011 und mittlerweile 230.000 km Fahrleistung muss ersetzt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Lieferung des Grundfahrzeuges an die Fa. Autohaus Stoppanski GmbH, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, zu vergeben.
Das Grundfahrzeug benötigt weiterhin einen forstgerechten Aus- und Aufbau, um einen ausreichend großen, abschließbaren Laderaum zu erhalten, der gasdicht bzw. baulich getrennt von der Fahrerkabine ist. Des Weiteren ist eine Höherlegung, das Anbringen von Unterfahrschutz und schlechtwegegerechte Bereifung notwendi
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Auftragsvergabe folgender Leistungen:
1.) Lieferung eines Transportfahrzeuges für die Forstwirt-Arbeitsgruppe an die Firma: Fa. Autohaus Stoppanksi GmbH, Vertreter von Volkswagen Mörscher Str. 3, 76275 Ettlingen
Auftragssumme: 51.346,04 € brutto
2.) forstgerechter Aus- und Aufbau an die Firma: Schoon Fahrzeugsysteme & Metalltechnik
Oldenburger Str. 40, 26639 Wiesmoor
Auftragssumme: 25.644,50 € brutto
TOP 6
Bekanntgabe der nicht öffentlich gefassten Beschlüsse
Bekanntgabe der nicht öffentlich gefassten Beschlüsse gemäß § 35 GemO
Verwaltungsausschusssitzung vom 28.11.2023
Die Stelle "Leitung Villa Regenbogen" wurde besetzt.
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass das Grundstück Nr. 1574 am Standort des neuen Feuerwehrgerätehauses mit insg. 1.360 m² erworben wird.
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass Teile der Grundstücke Nr. 7294/2 und 7316/1 am Standort des geplanten Neubaus des Einzelhandel Nord mit insgesamt ca. 932 m² veräußert werden.
TOP 7
Informationen und Anfragen
Bürgermeister Eckert lud alle Gremiumsmitglieder herzlich zum Neujahresempfang am 12. Januar 2024 um 19 Uhr in der Mensa Schulzentrum ein.
TOP 8
Ein Bürger sprach das Thema einer Kostenbeteiligung am Freibad durch die Mitgliedskommunen des Gemeindeverwaltungsverbandes (Au am Rhein, Bietigheim, Elchesheim-Illingen) an.
Die Sitzung endete um 20:45 Uhr.
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