Derzeit werden die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2024 zugestellt. D
Jahresbescheiden sind die neuen Hundesteuermarken für den Zeitraum 2024 - 2026 beigefügt.Die Hundesteuer beträgt für jeden in Durmersheim gehaltenen Hund jährlich 96,00 Euro.
Werden von einem Hundehalter mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf das Doppelte. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haltern gemeinsam gehalten.
Für das Halten eines Kampfhundes beträgt der Steuersatz 600 €, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund erhöht sich der Steuersatz auf 1.200 €. Die Steuer reduziert sich auf 192 €, wenn der Hund den Verhaltenstest gemäß § 1 Abs. 4 PolVOgH vom 3. August 2000 bestanden hat. Werden neben Kampfhunden noch andere Hunde gehalten, so gelten diese als "weitere Hunde". Steuerfreie Hunde sowie Hunde in einem Zwinger bleiben hierbei außer Betracht.
Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu.
Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tage im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund.
Wird ein Hund erst nach dem 1. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht persönlich im Rathaus, Zimmer 101 oder mit dem auf der Homepage der Gemeinde Durmersheim bereit gestellten Formular zur Hundesteueranmeldung erfolgen.
Endet die Hundehaltung nach Beginn des Kalenderjahres, so ist dies ebenfalls innerhalb eines Monats dem Steueramt unter Rückgabe der Hundesteuermarke mitzuteilen.
Für Hunde, die bereits 2023 versteuert wurden, ist keine erneute Anmeldung erforderlich.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Rommel 07245/920-246 und Frau Ortner 07245/920-247 vom Rechnungsamt selbstverständlich zur Verfügung.
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |