Anlässlich der Anhörung der Initiative S2 nach Durmersheim zum Bürgerbegehren S2 im Gemeinderat am 07.12.2023 gaben die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative eine Stellungnahme zur Bewertung von Gemeinde und Landratsamt als "unzulässig" ab. Hier einige Auszüge:
"Unser Fazit:
Wir weisen die Bewertung der Kommunalaufsicht vollumfänglich zurück.
Für das zur Diskussion stehende Bürgerbegehren gilt:
1. Die Fragestellung ist eindeutig. Sie lässt sich zweifelsfrei mit ja oder nein beantworten.
Und wir zweifeln nicht daran, dass jede Bürgerin und jeder Bürger intellektuell in der Lage ist, daraus abzuleiten, für oder wider was er stimmen kann.
2. Die Begründung ist nicht irreführend.
Sie entspricht auch dem Hinweis der Kommunalaufsicht auf S. 4 ihrer Stellungnahme, (Zitat) "dass an eine Begründung keine überhöhten Anforderungen zu stellen sind und dass Raumgründe eine ausführliche Erörterung des für und wider regelmäßig nicht zulassen. Die Begründung darf Inhalte haben, die einem Wahrheitsbeweis nicht zugänglich sind." Unsere Begründung ist somit richtig, vollständig und nicht irreführend. Der Wählerwille soll nicht verfälscht werden. Wer uns dies abstreitet, unterstellt uns wissentliche Täuschung. Das weisen wir strikt zurück.
3. Wir weisen zurück, dass unser Kostendeckungsvorschlag unzureichend sein soll.
Er ist zum jetzigen Stand des Bürgerbegehrens wie oben erläutert gerechtfertigt und ausreichend und nicht anders möglich.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die uns mit ihrer Unterschrift und in vielen Gesprächen gezeigt haben, dass die S2 nach wie vor lebt und in den Überlegungen der Einwohnerschaft präsent ist.
Die S2 wäre auch durch einen ablehnenden GR-Beschluss nicht totzukriegen. Sie würde trotzdem weiterhin leben und das kommunalpolitische Denken mitbestimmen.
Und natürlich kann der GR jederzeit Beschlüsse Richtung S2 fassen oder einen Bürgerentscheid beschließen, um so den Bürgern eine demokratische Mitwirkung zu gewähren.
Wir gehen davon aus, dass wir uns mit dem heutigen Beschluss in einem Verwaltungsakt befinden.
Das bedeutet, dass uns Vertrauenspersonen ein Bescheid zugestellt wird, der auch eine Rechtsmittelbelehrung enthält.
Wir werden dies dann prüfen lassen und uns weitere Schritte vorbehalten."
(Anmerkung: Bei einer Enthaltung schloss sich der Gemeinderat der Auffassung von Gemeinde und Landratsamt, d. h. der Kommunalaufsicht an und hebelte so die Basisdemokratie aus.)
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