da aufgrund eines technischen Problems der Entwurf der Satzungsänderung in der 42. Ausgabe des GAZ nicht vollständig abgedruckt werden konnte, hat der Vorstand unter Zustimmung der Mitgliederversammlung beschlossen, den Tagesordnungspunkt Satzungsänderung auf einer erneuten Mitgliederversammlung zur Abstimmung zu stellen, um die Ladungsfrist für die Satzungsänderung zu wahren.
Wir laden daher alle Mitglieder des Fördervereins Friedrichschule zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, 15.12.2023/14:00 Uhr in die Friedrichschule Durmersheim, Speyerer Str. 18, 76448 Durmersheim/Aula ein.
Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Eröffnung der Versammlung und Ernennung eines Protokollführers
TOP 3 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
TOP 4 Satzungsänderung, Anpassung der §§ 2 und 11 gemäß § 60 AO, zur Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit. Die Abgabenordnung fordert den Wortlaut der Mustersatzung nach Anlage 1 zu § 60 AO. Entsprechend ist die Satzung zu ändern. Eine Gegenüberstellung der zu ändernden Regelungen der alten Fassung und der zur Abstimmung stehenden Neufassung ist unten aufgeführt. Der Vorstand soll ferner durch die Mitgliederversammlung ermächtigt werden, rein redaktionelle Änderungen z.B. auf Anforderungen der Finanzbehörden oder des Registergerichts vorzunehmen.
TOP 5 Anträge
TOP 6 Sonstiges
Anträge zur Tagesordnung sind zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung, also bis Freitag, 01.12.2023 einzureichen. Anträge können auch noch in der Mitgliederversammlung separat unter Beschlussfassung zugelassen werden, sofern die Mehrheit der anwesenden Mitglieder hierzu einwilligt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Müller
Vorsitzender
§ 2 Gemeinnützigkeit, Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung. Er erstrebt keinen Gewinn. Etwaige Überschüsse aus Beiträgen, Spenden oder Gewinnen dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Tätigkeit für den Verein ist ehrenamtlich. Finanzielle Zuwendungen an Mitglieder sind ausgeschlossen, ebenso Begünstigungen durch Verwaltungsaufgaben.
2. Der Verein hat den Zweck
a) das Interesse der Bevölkerung für die schulischen Belange zu wecken und ist zur aktiven Teilnahme zu gewinnen.
b) die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schülern, Lehrern, Fachleuten und dem Schulträger zu verbessern,
c) das Schulleben durch materielle, organisatorische und ideelle Hilfe zu fördern,
d) schulische und außerschulische Projekte der Friedrichschule zu unterstützen.
§ 11 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei ¾ der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen. Die Absicht der Auflösung des Vereins muss in der Tagesordnung angegeben sein.
2. Im Fall der Auflösung soll das Vereinsvermögen der Gemeinde Durmersheim mit der Auflage zur Verfügung gestellt werden, es für Förderungsmaßnahmen ausschließlich zugunsten der Schüler der Friedrichschule Durmersheim zu verwenden.
§ 2 Gemeinnützigkeit, Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und der Erziehung durch ideelle und materielle Unterstützung der Friedrichschule Durmersheim. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Zuwendungen an die Friedrichschule Durmersheim aus Mitgliedsbeiträgen, freiwilligen Spenden, Erlösen aus Veranstaltungen, sowie den persönlichen Einsatz und Öffentlichkeitsarbeit durch die Vereinsmitglieder für
a) die Weckung des Interesses der Bevölkerung für die schulischen Belange, um sie zur aktiven Teilnahme zu gewinnen.
b) die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schülern, Lehrern,
Fachleuten und dem Schulträger,
c) die Förderung des Schullebens durch materielle, organisatorische und ideelle Hilfeleistung,
d) die finanzielle Unterstützung schulischer und außerschulischer Projekte.
2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Vereinsämter sind ehrenamtlich auszuüben.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 11 Auflösung des Vereins, Verlust der Gemeinnützigkeit
1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei ¾ der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen. Die Absicht der Auflösung des Vereins muss in der Tagesordnung angegeben sein.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Durmersheim zwecks ausschließlicher Verwendung zur Förderung der Bildung und Erziehung an der Friedrichschule Durmersheim.
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