Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat am 26.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes "BÜ Tiefgestade IV" gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde der geänderte Geltungsbereich gebilligt.
Der Aufstellungsbeschluss mit dem damaligen Geltungsbereich erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates am 19.02.2020.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der angefügte zeichnerische Teil des Bebauungsplanentwurfs des Büros BIT Ingenieure vom 18.08.2023 maßgebend.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und der Begründung (in der Fassung vom 18.08.2023) wird in der Zeit vom
01.09. bis einschließlich 29.09.2023
im Rathaus der Gemeinde Durmersheim, Rathausplatz 1, kleiner Sitzungssaal, Zimmer 216, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Alle Unterlagen sind während des oben genannten Zeitraums auch auf der Homepage der Gemeinde Durmersheim unter folgendem Link abrufbar: www.durmersheim.de sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind neben dem Entwurf des Bebauungsplanes "Tiefgestade IV" die vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, Untersuchungen und Stellungnahmen:
- Umwelttechnisches Gutachten Teil 1 und Teil 2 (augeon Ingenieurbüro für Geo- und Umwelttechnik GmbH & Co. KG, 18.06.2019)
- Kampfmitteluntersuchung (Büro KaMiSo-Kampfmittel-Sondierung Süddeutschland GmbH, August 2019)
- Verkehrstechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan "Tiefgestade IV" (Büro Köhler und Leutwein, März 2022)
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Tiefgestade IV" (Büro Köhler und Leutwein, August 2023)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Büro Ökologische Leistungen Fußer, Juli 2023) mit Einschätzung zum Vorkommen und Auswirkungen auf Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und Europäischer Vogelarten;
- Ergebnisbericht Überprüfung Biotope (Büro Ökologische Leistungen Fußer, November 2021)
- Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichbilanz (Büro BIT Stadt+Umwelt, 18.08.2023) mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen - biologische Vielfalt, Arten- und Biotope, Klima/Luft, Landschaftsbild/Erholung, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter.
Im Umweltbericht stehen folgende umweltbezogene Informationen zu nachstehenden Schutzgütern (inkl. Bewertung der Betroffenheit durch die Planung) zur Verfügung:
- Schutzgut Fläche/Boden: vorhandene Bodenverhältnisse; vorhandene und künftige Bodenversiegelung, Maßnahmen zur Eingriffsminderung (z. B. Wiederverwendung von Boden, Vermeidung von Versiegelungen und Schadstoffeinträgen, Ausbildung wasserdurchlässiger Beläge);
- Schutzgut Wasser
Angaben zum Wasserschutzgebiet zum Grundwasser und zur Grundwasserneubildungsrate, Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswässern, Verwendung wasserdurchlässiger Beläge und Umsetzung von Dachbegrünungen;
- Schutzgut Tiere und Pflanzen (biologische Vielfalt)/Arten- und Biotope
Angaben zum vorhandenen Vegetationsbestand und zu den Biotoptypen, Bewertung der Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkungen, Maßnahmen zum Ausgleich für den Verlust von Biotopflächen (z. B. Entwicklung neuer Biotopflächen im Geltungsbereich, Erhalt und Neuanpflanzung von Bäumen und Gehölzen, Ausweisung von Habitaten für Eidechsen, zeitliche Regelung für Gehölzentfernungen, Reduzierung von Beleuchtungen);
- Schutzgut Klima/Luft
Angaben zur allgemeinen Klimalage, zu Wind und Durchlüftung sowie zum Lokalklima inkl. der lokalklimatischen Auswirkungen des Vorhabens, Maßnahmen zu Gehölzpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Vermeidung von Versiegelungen;
- Schutzgut Landschaftsbild/Erholung
Angaben zum Gebietscharakter, Maßnahmen zu Begrünungen und Gehölzpflanzungen;
- Schutzgut Mensch
Beschreibung der plangemäßen Flächennutzung mit Einfluss auf den Menschen, Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen (Grundrissgestaltung, Verwendung von schallisolierenden Bauteilen);
- Schutzgut Kulturgut und sonstige Sachgüter
Keine Kulturgüter im Geltungsbereich bekannt;
- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage für die Abwägung sowie für die Festsetzung von internen und externen Ausgleichsmaßnahmen;
Weiterhin liegen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB umweltbezogene Stellungnahmen von folgenden Behörden und Fachämtern vor und werden ebenfalls ausgelegt:
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 2 - Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen (06.10.2020)
Hinweis auf überschwemmungsgefährdeten Bereich bei Katastrophenhochwasser, sowie Lage innerhalb eines Bereiches zur Sicherung von Wasservorkommen.
- Regionalverband Mittlerer Oberrhein (12.10.2020)
Hinweis auf Flächeneffizienz, dem Erhalt von Freiraum- und Grünflächenstrukturen, sowie klimawandelgerechtes Bauen, Lage innerhalb eines Bereichs zur Sicherung von Wasser-Vorkommen und innerhalb eines bei Katastrophenhochwasser überschwemmungsgefährdeten Bereichs.
- Landratsamt Rastatt - Amt für Baurecht, Klima- und Naturschutz und öffentliche Ordnung Baurecht (06.10.2020)
Hinweis auf drei gesetzlich geschützte Biotope innerhalb des Geltungsbereichs und Berücksichtigung von § 30 BNatSchG bei deren Beeinträchtigung. Das Biotop "Weidenreiches Feldgehölz" (Schlute) ist zu erhalten. Hinweis auf das in der Nähe befindliche Landschaftsschutzgebiet "Rheinniederung zwischen Au am Rhein, Durmersheim und Rheinstetten". Erhalt der Streuobstbestände. Erstellung Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und falls erforderlich planexterne Ausgleichmaßnahmen vorsehen. Hinweis zum Artenschutz, Schutzmaßnahmen und Pflegekonzept für Ausgleichsmaßnahmen, Durchführung Monitoring, Öffentlich-rechtlicher Vertrag für planexterne Ausgleichsmaßnahmen, ökologische Baubegleitung. Hinweis auf Generalentwässerungsplan, Lage innerhalb der Zone III A und B des Wasserschutzgebietes, Überflutungsgefahr durch hohe Grundwasserstände, Belange des Hochwasserschutzes sind zu berücksichtigen, Regelwerke sind zu beachten, Hinweise zu Geothermie, Hinweis auf Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Löschwasserbedarf.
- Industrie- und Handelskammer Karlsruhe (05.10.2020)
Hinweis auf eventuell erforderliche Lärmschutzmaßnahmen.
- Stadtwerke Karlsruhe (17.09.2020)
Hinweis auf Wasserschutzgebiet (Zone IIIB), Einhaltung der Technischen Regeln, Beachtung der Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen zu den geänderten Inhalten der Planung beim Bürgermeisteramt Durmersheim, Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers bzw. er Verfasserin zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Durmersheim, 24.08.2023
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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