Wegen der nach wie vor anhaltenden angespannten Niedrigwassersituation hat das Landratsamt ein Wasserentnahmeverbot an oberirdischen Gewässern erlassen. Damit ist jede Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern - auch in geringen Mengen - im Landkreis Rastatt ab dem 12. Juli bis einschließlich 30. September 2023 untersagt. Hiervon ausgenommen sind die Bundeswasserstraße Rhein, die sich noch in Kiesbau befindlichen Baggerseen sowie das Tränken für Tiere. Unter Tränken versteht man die unmittelbare Aufnahme von Wasser durch Tiere aus dem Gewässer.
Mit dem Wasserentnahmeverbot soll zum Schutz der oberirdischen Gewässer eine weitere Verschlechterung des Gewässerzustands verhindert werden. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Grundwasserentnahmen aus Brunnen weiterhin erlaubt sind.
Service
Die Rechtsverordnung ist als öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite des Landratsamtes Rastatt unter www.landkreis-rastatt.de zu finden.
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |