Hilfe bei der Antragstellung für den Brennstoffkostenzuschuss
Noch bis zum 20. Oktober 2023 ist es möglich, einen Zuschuss für die stark erhöhten Heizkosten für nichtleitungsgebundene Brennstoffe wie z. B. Heizöl, Pellets und Holz aus dem Jahr 2022 zu beantragen. Die Energieagentur Mittelbaden wird nach wie vor häufig auf dieses Thema hilfesuchend angesprochen. In den Räumlichkeiten der Energieagentur Mittelbaden gGmbH, Im Wöhr 6 in Rastatt werden weitere Unterstützungstermine angeboten. Die Termine werden nur nach vorheriger Anmeldung vergeben.
Für die folgenden Tage können Termine vereinbart werden:
Jeweils am Dienstag, 11. Juli sowie 25. Juli von 9 - 12 Uhr.
Zur telefonischen Terminvergabe erreichen Sie die Energieagentur Mittelbaden an folgenden Tagen:
Montag und Mittwoch von 9 - 12 Uhr unter 07222/159080
sowie
zu den Hotline-Zeiten am Dienstag von 10 - 12 Uhr und Donnerstag von 15 - 17 Uhr unter 07222/1590821.
Zu den Terminen mitzubringen sind folgende Angaben:
Adressdaten des Gebäudes/der Gebäude, insgesamt beheizte Fläche des Gebäudes in m², davon für Wohnzwecke genutzte, beheizte Fläche des Gebäudes in m², Steuer-Identifikationsnummer der antragstellenden Person, Bankverbindung (IBAN) für die Auszahlung des Zuschusses, persönliche Angaben, Wohnadresse sowie Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse der antragstellenden Person. Im Falle der Vermietung ist mitzubringen Name des Mieters/der Mieter sowie die jeweils vermietete Fläche in m².
Außerdem werden die folgenden Unterlagen zum Termin benötigt
Personalausweis der antragstellenden Person, Feuerstättenbescheid, Rechnungen der betreffenden Brennstoffe (Hinweis: die Lieferung der Brennstoffe muss zwischen 01.01.2022 und 01.12.2022 erfolgt sein und bei Lieferverzögerung muss die Bestellung bis zum 01.12.2022 und die Lieferung bis zum 31.03.2023 erfolgt sein!), Bestellnachweis im Falle der Lieferverzögerung, Nachweis der Bezahlung (z. B. Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung, Quittung).
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