Öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste Schöffen/Schöffinnen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat am 14.06.2023 in öffentlicher Sitzung durch eine offene Wahl über die Zusammensetzung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gemäß § 36 Absatz 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit § 37 Absatz 7 Gemeindeordnung entschieden. Gemäß § 36 Absatz 3 Satz 1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) wird die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste eine Woche lang vom
26.06. bis 02.07.2023
im Rathaus Durmersheim, Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim, Zimmer 105 während der
Öffnungszeiten des Rathauses ausgelegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur dadurch begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG entweder nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).
Durmersheim, 19.06.2023
Klaus Eckert
Bürgermeist
Ende der amtlichen Bekanntmachungen