Haus- und Wanderratten sind wegen der Gefahr der Krankheitsübertragung auf Menschen Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§ 2 Nr. 12 IfSG).
An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, dass die Gemeinde Durmersheim jährlich eine Rattenbekämpfungskampagne durchführt.
Um die befallenen Stellen zu orten, findet ein Monitoring mit ungiftigen Ködern statt. In den befallenen Bereichen finden dann die eigentlichen Bekämpfungsmaßnahmen statt. Sollte in Bereichen des Kanals unter dem Jahr Befall festgestellt werden, so findet hier eine gesonderte Bekämpfung statt.
Auf den Privatgrundstücken legt die Gemeinde Durmersheim keine Giftköder aus. Dies ist Sache des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin. Deshalb sind wegen der Eindämmung der Rattenpopulation auch die Bürgerinnen und Bürger gefordert. Jede und jeder Einzelne kann dazu beitragen, den Rattenbefall und damit den verbundenen Gifteinsatz zu verringern.
Wichtig bei der Rattenbekämpfung ist, dass die Ursachen des Befalls beseitigt werden, da sonst die Bekämpfungsmaßnahmen ihre Wirkung verfehlen. Zur Bekämpfung haben sich eine Reihe vorbeugender Maßnahmen bewähr
- Einwanderungsmöglichkeiten an Gebäuden (hierzu zählen auch Garagen und Wirtschaftsgebäude) für Ratten verschließen
- Vorhandene Öffnungen in den Wänden verschließen
- Einbau eines Rattentrichters am Übergang von Fallrohren in die Grundleitungen
- Wasserabflüsse vergittern, ungenutzte Abflüsse entfernen zumauern
- Essensreste und tierische Abfälle in die Biotonne, nicht auf den Hauskompost werfen
- Tierfutter nicht offen stehen lassen und Futternäpfe nach dem Füttern reinigen
- Legen Sie kein Vogelfutter und sonstiges Futter oder alte Essensreste aus
- Entdeckte Fraß-, Nage-, Kotspuren und Nagetierhaare entfernen
- Hauskatzen Zutritt zu den betroffenen Flächen und Räumen ermöglichen
- Mülltonnen geschlossen halten und keine Müllsäcke frei herumstehen lassen
- Wildwuchs im Garten beseitigen
- Keine Nistplätze den Ratten anbieten (z. B. offenes Lagern von Brennholz)
- Keine Speisereste über die Toiletten entsorgen
Wir möchten Sie bitten, dies auf Ihren Grundstücken zu prüfen und zu beseitigen.
Sollten Sie doch auf Ihrem Grundstück Befall von Ratten feststellen, so bitten wir Sie, diesen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und nur mit zugelassenen Bekämpfungsmitteln entsprechend den Gebrauchsanweisungen der Hersteller durchzuführen. Wir empfehlen hierbei die Beauftragung eines zugelassenen Schädlingsbekämpfers.
Nicht fachgerecht durchgeführte Bekämpfungsmaßnahmen können zu Resistenzen der Ratten gegen die Giftwirkstoffe führen. Danke für Ihre Mitarbeit!
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