Veröffentlichung von Daten im Gemeindeanzeiger (Ehe- und Altersjubilare)
Veröffentlichung von Daten im Gemeindeanzeiger (Ehe- und Altersjubilare)
Seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung haben sich Veränderungen bei der Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen dahingehend ergeben, dass für eine Veröffentlichung dieser Daten Ihre Zustimmung vorliegen muss.
Deshalb wird auch die Gemeinde Durmersheim ab sofort
- Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder Geburtstag sowie
- Ehejubiläen ab dem 50. Ehejubiläum
nur noch mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Betroffenen im Gemeindeanzeiger veröffentlichen.
Sollten Sie also auch weiterhin die Veröffentlichung Ihrer Jubiläen wünschen, bitten wir um Ihre Einwilligungserklärung mittels eines Vordrucks, welchen Sie auf der Internetseite der Gemeinde Durmersheim abrufen oder an der Zentrale des Rathauses abholen können.
Unabhängig davon, ob Sie eine Veröffentlichung Ihrer Daten im Amtsblatt wünschen oder nicht, wäre es für Bürgermeister Klaus Eckert eine große Freude, solche Jubiläen (Altersjubiläen ab dem 90. Geburtstag, jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder Geburtstag sowie Ehejubiläen ab dem 50. Ehejubiläum) auch künftig zum Anlass zu nehmen, Sie kennen zu lernen und persönlich zu gratulieren. Dazu wird sich das Sekretariat des Bürgermeisters gerne mit den Jubilaren vorab in Verbindung setzen und - falls Sie es wünschen - einen Termin vereinbaren.
