Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg teilt mit, dass private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen können, um von stark gestiegenen Preisen entlastet zu werden. Für einen schnellen Ablauf ist seit 8. Mai 2023 das Online-Portal freigeschaltet, worüber die Anträge abzuwickeln sind. Der Zugang zum Portal ist unter https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN möglich. Papieranträge sind ebenfalls möglich. Diese sind jedoch mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden. Mit Hilfe eines vorangestellten Online-Rechners kann vorab bestimmt werden, ob eine Härtefallhilfe in Frage kommt. Der Rechner ersetzt nicht die Antragsprüfung, sondern dient lediglich der Information.
Die Energieagentur Mittelbaden bietet in Kooperation mit der VHS Rastatt kostenlose Unterstützung von Privathaushalten bei der Antragstellung an. Hierfür finden Informationsveranstaltungen in verschiedenen Kommunen des Landkreises vor Ort statt. Im Rahmen der Veranstaltungen werden nach einer kurzen Einführung gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern durch die Mitarbeitenden der Energieagentur Mittelbaden die Anträge erfasst.
Die Veranstaltungs-Termine und -orte sind
22.05.2023, 9:30 - 11:30 Uhr - Muggensturm, Bürgerhaus, Hauptstr. 37
22.05.2023, 9:30 -11:30 Uhr - Forbach, Murghalle
24.05.2023, 10:00 - 12:00 Uhr - Landratsamt Rastatt, Raum E 1.02
24.05.2023, 10:00 - 12:00 Uhr - Hügelsheim, Bürgertreff, Neue Str. 2
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen haben über die VHS zu erfolgen unter den entsprechenden Kennzeichen
Muggensturm: AU1G133MU
Forbach: AU1G131FO
Landratsamt Rastatt: AU1G132RA
Hügelsheim: AU1G134HU
Zu den Veranstaltungen mitzubringen sind folgende Angaben
- Adressdaten des Gebäudes/der Gebäude
- Insgesamt beheizte Fläche des Gebäudes in m²
- Davon für Wohnzwecke genutzte, beheizte Fläche des Gebäudes in m²
- Steuer-Identifikationsnummer der antragstellenden Person
- Im Falle der Vermietung: Namen des Mieters/der Mieter sowie vermietete Fläche in m²
- Bankverbindung (IBAN) für die Auszahlung der Rückerstattung
- Persönliche Angaben, Wohnadresse sowie Kontaktdaten - insbesondere E-Mail-Adresse der antragstellenden Person
Außerdem sind die folgenden Unterlagen mitzubringen
- Personalausweis der antragstellenden Person
- Feuerstättenbescheid
- Rechnungen der betreffenden Brennstoffe (Hinweis: die Lieferung der Brennstoffe
muss zwischen 01.01.2022 und 01.12.2022 erfolgt sein und bei Lieferverzögerungen muss die Bestellung bis zum 01.12.2022 und die Lieferung bis zum 31.03.2023 erfolgt sein!)
- Bestellnachweis im Falle der Lieferverzögerung
- Nachweis der Bezahlung (z. B. Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung, Quittung)
- Wohnungseigentümergemeinschaften: Teilungserklärung, Nachweis über die Vertretungsregelung, Handelsregisterauszug im Falle der Vertretung durch eine Verwaltungsgesellschaft
Im Falle der Papierantragstellung muss zuvor telefonisch das Antragsformular unter 0711/1261600 angefordert werden, um dieses zur Veranstaltung mitzubringen.
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