Dezemberabschlag fällt weg - Soforthilfe für Gaskunden
Die
kurzfristige, staatliche Soforthilfe entlastet Haushalte und vor allem kleinere
Gewerbekunden. Die Betroffenen erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens
jedoch im Januar 2023, eine Sofort-Entlastung, die sich an den monatlichen Abschlagszahlungen
orientiert.
Keine Abschlagszahlung im
Dezember für Gaskunden
Kundinnen und Kunden, die Erdgas von den Stadtwerken
Ettlingen (SWE) beziehen, zahlen demnach im Dezember keinen Abschlag. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass der Entlastungsbetrag der Soforthilfe nicht dem
realen Dezemberabschlag oder der Rechnung für den Monat Dezember entspricht,
sondern kann etwas darüber oder darunter liegen. Etwaige Abweichungen werden in
der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.
Wie wird die Höhe der Soforthilfe
berechnet?
Beim Erdgas wird sie auf Grundlage des
prognostizierten, individuellen Jahresgasverbrauchs für das Jahr 2022
berechnet. Von dieser Menge wird ein Zwölftel zu dem jeweiligen Erdgaspreis vom
01.12.2022 als Summe in jeder Jahresabrechnung im Bereich Gas als Zuschuss
gewährt.
In
Abhängigkeit der jeweiligen Zahlungsweise der monatlichen Abschläge sollte
dabei folgendes berücksichtigt werden:
Die SWE kümmern sich um die Abwicklung und verzichten auf den Einzug des Dezember-Abschlags für Gas. Die Kundinnen und Kunden müssen bei dieser Zahlungsweise nichts weiter tun.
Monatliche Überweisung
Wird
der Abschlag durch eine monatliche Überweisung oder eine Barzahlung beglichen,
können Kunden für den Monat Dezember darauf verzichten. Falls doch überwiesen
wurde: Der einbezahlte Betrag wird natürlich mit der Jahresabrechnung 2022
verrechnet. Es geht kein Geld verloren.
Wichtig: Das gilt nur für
den Abschlag für Erdgas. Der Abschlag, beispielsweise für den Strombezug von
den SWE, wird wie gewohnt weiterbezahlt.
Dauerauftrag
Der Dauerauftrag für den Dezemberabschlag für
Gas - und zwar ausschließlich dafür - kann ausgesetzt werden. Sollte die Überweisung
per Dauerauftrag nicht rechtzeitig gestoppt werden können, wird der Betrag in
der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Es geht kein Geld verloren.
Für alle Varianten gilt: Nach der Jahresabrechnung 2022, die
voraussichtlich im Januar/Februar 2023 verschickt wird, geht alles wie gewohnt
weiter.
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