Die
kurzfristige, staatliche Soforthilfe entlastet Haushalte und vor allem kleinere
Gewerbe-kunden. Die Betroffenen erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens
jedoch im Januar 2023, eine Sofort-Entlastung, die sich an den monatlichen
Abschlagszahlungen orientiert.
Keine Abschlagszahlung im
Dezember für Gaskunden
Kundinnen und Kunden, die Erdgas von den Stadtwerken
Ettlingen (SWE) beziehen, zahlen demnach im Dezember keinen Abschlag. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass der Entlastungsbetrag der Soforthilfe nicht dem realen
Dezemberabschlag oder der Rechnung für den Monat Dezember entspricht, sondern
kann etwas darüber oder darunter liegen. Etwaige Abweichungen werden in der Jahresabrechnung
berücksichtigt.
Wie wird die Höhe der
Soforthilfe berechnet?
Beim Erdgas wird sie auf Grundlage des
prognostizierten, individuellen Jahresgas-verbrauchs für das Jahr 2022
berechnet. Von dieser Menge wird ein Zwölftel zu dem jeweiligen Erdgaspreis vom
01.12.2022 als Summe in jeder Jahresabrechnung im Bereich Gas als Zuschuss
gewährt.
In
Abhängigkeit der jeweiligen Zahlungsweise der monatlichen Abschläge sollte
dabei Folgendes berücksichtigt werden:
SEPA-Lastschriftverfahren
Die
SWE kümmern sich um die Abwicklung und verzichten auf den Einzug des
Dezember-Abschlags für Gas. Die Kundinnen und Kunden müssen bei dieser
Zahlungsweise nichts weiter tun.
Monatliche Überweisung
Wird
der Abschlag durch eine monatliche Überweisung oder eine Barzahlung beglichen,
können Kunden für den Monat Dezember darauf verzichten. Falls doch überwiesen
wurde: Der einbezahlte Betrag wird natürlich mit der Jahresabrechnung 2022
verrechnet. Es geht kein Geld verloren.
Wichtig: Das gilt nur für den Abschlag für
Erdgas. Der Abschlag, beispielsweise für den Strombezug von den SWE, wird wie
gewohnt weiterbezahlt.
Dauerauftrag
Der Dauerauftrag für den Dezemberabschlag für
Gas - und zwar ausschließlich dafür - kann ausgesetzt werden. Sollte die Überweisung
per Dauerauftrag nicht rechtzeitig gestoppt werden können, wird der Betrag in
der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Es geht kein Geld verloren.
Für alle Varianten gilt: Nach der Jahresabrechnung 2022, die
voraussichtlich im Januar/Februar 2023 verschickt wird, geht alles wie gewohnt
weiter.
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