Abmarkung der Flurstücke im Neuen Bestand
Die beim Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan nach § 59 Flurbereinigungsgesetz vorgebrachten Widersprüche sind erfolgreich bearbeitet worden. Im Flurneuordnungsgebiet der Flurbereinigung Durmersheim (B36, DB) sind nun die von den Teilnehmern beantragten Flurstücke abgemarkt worden.
Die Abmarkung erfolgte mit Schlagmarken und ist gebührenfrei.
Mit der Änderung des § 6 des Vermessungsgesetzes vom 30. November 2010 wurde der Abmarkungszwang aufgehoben, d.h. dass Grenzzeichen generell nicht mehr zu setzen sind. In der Neufassung des § 6 (VermG) sind Grenzzeichen nur noch auf Antrag des Eigentümers abzumarken.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Durmersheim (B36, DB) hat in seiner Vorstandssitzung vom 9. September 2019 beschlossen, dass Grenzzeichen nur auf Wunsch des betroffenen Teilnehmers abgemarkt werden.
Mit dem Schreiben zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans vom 7. Februar 2020 wurde den Teilnehmern mitgeteilt, dass die Abmarkung ihres Flurstückes formlos beim Landratsamt Rastatt, Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung beantragt werden kann.
Die Antragsfrist ist in der Zwischenzeit abgelaufen. Es können keine neuen Anträge zur Abmarkung gestellt werden.
Gez. Jörg Baumann
Ausführender Ingenieur
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