Private Eigentümerinnen und Eigentümer von
land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhalten das
Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023. Darin werden unter
anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen
mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern. Jedoch ist die Abgabe
auch jetzt schon möglich. Die Erinnerungen für die Grundsteuer A folgen im
zweiten Quartal 2023.
Die Daten, die für die Erklärung erforderlich
sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen
werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung -
wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.
Diejenigen, die ihre Erklärung bereits
eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und
Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind bereits
rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen
und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den
Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie
nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die
überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch
mitteilen.
Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das
Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit
die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze
werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die
Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer
ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis
dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen
werden. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025.
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