Stadtwerke Ettlingen: Umlagen erhöhen den Verbrauchspreis bei allen Gasprodukten
Wie bereits in den Medien berichtet, wurde am 15. August 2022 die sogenannte
Gasbeschaffungsumlage mit einer Höhe von 2,419 Ct/kWh veröffentlicht. Zwei
weitere Umlagen werden noch folgen - die Gasspeicherumlage und die
Bilanzierungsumlage, deren Höhe bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt waren.
Alle Umlagen berechnen die Stadtwerke Ettlingen (SWE) an ihre Kundinnen und
Kunden weiter, weil sie aus wirtschaftlichen Gründen vom Unternehmen nicht
getragen werden können.
Bis Ende September müssen die Gasimporteure
in Deutschland die erhöhten Kosten für die Beschaffung von Gas als Ersatz für
Lieferungen aus Russland noch selbst tragen. Danach können die gestiegenen
Kosten auf Kunden - beispielsweise auch Stadtwerke - umgelegt werden. Die
Bundesregierung verteilt mit der im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) geregelten Gasbeschaffungsumlage die Zusatzkosten,
die beim Einkauf von Ersatzgas anfallen, auf möglichst viele Schultern, um die
großen Energieunternehmen funktionsfähig zu halten.
Bei hohen Verlusten droht die Insolvenz
dieser Unternehmen und damit der Zusammenbruch der Gasversorgung in
Deutschland. Wir kürzlich bekannt gegeben, schlägt diese Umlage mit 2,419 Cent
pro Kilowattstunde Erdgas zu Buche.
Weiterhin kommt ab Oktober auch
noch die Gasspeicherumlage hinzu.
Sie ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt und deckt die Kosten für die
umfangreichen Maßnahmen, die für die Befüllung von Erdgasspeichern notwendig
sind. Ebenfalls zum 1. Oktober 2022 wird sich die bereits bestehende, sogenannte
Bilanzierungsumlage erhöhen. Aktuell
sind die Umfänge der beiden Umlagen noch nicht bekannt.
Sicher ist jedoch, dass die
vorgenannten Umlagen in Summe nicht von den SWE kompensiert werden können. Aus
diesem Grund werden die SWE die Grundversorgungspreise für Durmersheim und
Malsch zum 1. Oktober 2022 erhöhen müssen. Die Verbrauchspreise werden um die Summe
der Umlagenbeträge erhöht, die Grundpreise bleiben unverändert. Auch die
Sonderverträge (beispielsweise "SWE-RegioGas" oder "SWE-KlimaGas") müssen
preislich angepasst werden.
Zum Redaktionsschluss lagen die
Beträge für die Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage noch nicht vor.
Voraussichtlich werden die Umlagen erst am 18. August bekannt gegeben.
Fristgerecht können die Gas-Grundpreisänderungen dann nicht mehr in dieser
Amtsblatt-Ausgabe veröffentlicht werden. Die SWE ist gesetzlich verpflichtet, Preisänderungen
in der Grundversorgung sechs Wochen vor deren Inkrafttreten öffentlich anzukündigen.
Vorgesehen ist deshalb, die neuen Preise der Gas-Grundversorgung gegen Ende
dieser Woche in den Badischen Neuesten Nachrichten öffentlich zu machen. In der
kommenden Woche erscheinen die neuen Preise auch im Ettlinger Amtsblatt.
Wegen
möglicher Preissteigerungen raten die SWE allen Kundinnen und Kunden, Geld beiseite
zu legen. Zudem planen die SWE, automatisch ein prozentuale Erhöhung der
Abschlagszahlungen vorzunehmen.
Die
SWE informieren außerdem in den kommenden Tagen alle Kundinnen und Kunden per
Brief über die Preisänderungen. Das Kundenzentrum steht für Fragen unter der
Telefonnummer 07243/101-658 oder per E-Mail kundenservice@sw-ettlingen.de bereit.