Das
Regierungspräsidium Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde hat mit Beschluss vom
28.06.2022, Az.: 17-0513.2-E/92 und 17-0513.2-E/92a den Plan für das obige Vorhaben
festgestellt.
Der
Planfeststellungsbeschluss hat folgendes Vorhaben zum Gegenstand:
Die TransnetBW GmbH (Vorhabenträgerin) hat die Planfeststellung nach § 43
EnWG für das Vorhaben "380-kV-Netzverstärkung Daxlanden - Eichstetten,
Teilabschnitt A, Umspannwerk Daxlanden - Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe/Freiburg" beantragt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Errichtung und Betrieb
der 380-kV-Freileitung Anl. 7110 als Ersatz für die bestehende
220-kV-Freileitung Anl. 5110 sowie die Errichtung und den Betrieb der
380-kV-Anschlussleitung Anl. 8111 zum UW Bühl als Ersatz für die bestehende
220-kV-Freileitung Anl. 6111. Die Freileitungen sind technisch zur Führung von
zwei 380-kV-Stromkreisen ausgelegt. Der planfestzustellende Teilabschnitt A
umfasst die Errichtung von 138 Höchstspannungsmasten und hat eine Gesamtlänge
von rund 47 km. Die neue 380-kV-Freileitung Anl. 7110 verläuft weitgehend in
der Achse der bestehenden der 220-kV-Freileitung Anl. 5110 und der
220-kV-Freileitung Anl. 6111.
- Rückbau der 220-kV-Freileitung
Anl. 5110 und der 220-kV-Freileitung Anl. 6111 auf insgesamt 46 km mit 150
Bestandsmasten.
- Änderungen und
Folgemaßnahmen an folgenden, parallel verlaufenden Leitungsanlagen:
- 110-kV-Leitung
Daxlanden-Weier Anl. 1450 der Netze BW GmbH (Leitungsmitnahme bei
Rheinstetten-Forchheim und Leitungsverlegung bei Rastatt-Rauental; Neubau
von 1,5 km mit 8 Masten und Rückbau von 2,9 km mit 16 Masten).
- 110-kV-Bahnstromleitung
Appenweier - Karlsruhe Bl. 438 der DB Energie GmbH (Leitungsmitnahme bei
Rastatt-Rauental; Neubau von 0,5 km mit einem Mast und Rückbau von 1,0 km mit
5 Bestandsmasten).
- 380-kV-Leitung
Daxlanden-Kühmoos Anl. 7510 der Amprion GmbH und TransnetBW GmbH
(Leitungsverlegung bei Rheinstetten-Forchheim, Leitungsverlegung bei Bühl-Weitenung; Neubau von 4,2 km mit 14 Masten und Rückbau von 3,7 km mit 18
Bestandsmasten).
Das Vorhaben
erstreckt sich auf die Gemeinden Karlsruhe (Stadtkreis Karlsruhe), Rheinstetten
(Landkreis Karlsruhe), Au am Rhein, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim,
Muggensturm, Rastatt, Kuppenheim, Sinzheim, Bühl, Ottersweier (Landkreis
Rastatt) und Baden-Baden (Stadtkreis Baden-Baden).
Eine
Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
und einer Ausfertigung des festgestellten Planes liegen in der Zeit vom 21.07.2022 bis einschließlich 04.08.2022 an den folgenden Orten während der Dienstzeit barrierefrei zur
Einsichtnahme aus:
- Stadt Baden-Baden, Bürgerbüro, Marktplatz 2, 76530
Baden-Baden,
- Stadt Bühl, Rathaus 5, 1. OG, Zi.: 1.16,
Friedrichstraße 6, 77815 Bühl,
- Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt, Zi.: D117,
Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe,
- Stadt Kuppenheim, Haupteingang / Foyer Rathaus
Kuppenheim, Friedensplatz, 76456 Kuppenheim,
- Stadt Rastatt, Fachbereich Tiefbau und
Wasserwirtschaft, Kundenbereich Bauverwaltung, Zi.: 2.02, Herrenstraße 15,
76437 Rastatt,
- Stadt Rheinstetten, Technisches Rathaus, Baurecht
und Stadtplanung, EG, Badener Straße 1, 76287 Rheinstetten,
- Gemeinde Au am Rhein, Haupt- und Bauverwaltungsamt,
EG, Zi.: 3, Hauptstraße 5, 76474 Au am Rhein,
- Gemeinde Bietigheim, DG, Zi.: 30, Malscher Straße
22, 76467 Bietigheim,
- Gemeinde Durmersheim, Bürgersaal, Zi.: 113,
Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim,
- Gemeinde Muggensturm, Technisches Rathaus, DG,
Hauptstraße 33-35, 76461 Muggensturm,
- Gemeinde Ottersweier, Empfang, EG, Laufer Straße 18,
77833 Ottersweier,
- Gemeinde Ötigheim, Bürgersaal, Schulstraße 3, 76470
Ötigheim,
- Gemeinde Sinzheim, Eingangsbereich, EG, Marktplatz
1, 76547 Sinzheim.
Für die
Einsichtnahme sind die Vorgaben der Verordnung der Landesregierung über
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
(Corona-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung sowie die diesbezüglichen
Vorgaben in den Rathausgebäuden zu beachten.
Für die
Einsichtnahme bei der Stadt Karlsruhe wird aufgrund der aktuellen Situation
eine vorherige terminliche Absprache mit den Mitarbeitenden beim
Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe unter der Telefon-Nr. 0721/133-6151 oder
per E-Mail: planverfahren@stpla.karlsruhe.de empfohlen. Der Zugang erfolgt derzeit über die Pforte des Rathauses
am Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße 10. Es wird darum gebeten, sich über
aktuelle Änderungen gegebenenfalls unter den oben genannten Kontaktdaten vorab
zu informieren.
Der
Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens zugestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der
Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen
erhoben haben als zugestellt. Eine öffentliche Bekanntmachung nach § 74 Abs. 5
LVwVfG ist gesondert erfolgt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die zur Einsicht
ausgelegten Unterlagen sind in Kürze auch auf der Internetseite des
Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter "Über uns/Abteilung
1/Referat 17 - Recht, Planfeststellung/Planfeststellungsbeschlüsse/Leitungen" zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur
Einsicht bei den o. g.
Bürgermeisterämtern ausgelegten Unterlagen.
gez. Schuler
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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