Im wahrsten Sinne des Wortes ist dieses Thema brandaktuell, denn erst letzte Woche gab es in unseren Nachbargemeinden wieder Brände, die Wiesen und Felder vernichtet haben. Dass achtlos weggeworfene Zigarettenkippen oder Flaschen Flächenbrände auslösen können, ist ja hinlänglich bekannt, aber was ist mit geparkten Autos?
Immer öfter werden Fahrzeuge einfach am Feld- oder Waldrand und sogar in Wiesen unter Bäumen geparkt. Nicht nur dass es eine Unsitte und grundsätzlich verboten ist, es birgt auch große Gefahren!
Durch die anhaltende Trockenheit und Hitze ist der Boden so extrem ausgedörrt, so dass schon der kleinste Funke ein Feuer auslöst, der dann auf das Fahrzeug, das Feld, dort gelagerte Strohballen und den Wald übergreifen kann.
Achtlos abgestellte Autos mit heißen Abgasanlagen können in Sekundenschnelle das trockene Gras entzünden. Dann brennt nicht nur das Fahrzeug sondern auch schnell einige Hektar Feld und Wald, wenn der Wind das Feuer vorantreibt.
Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr gelten landesweit folgende Regeln:
Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Das Feuer muss beaufsichtigt und im Anschluss vollständig gelöscht werden. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Das Grillen auf mitgebrachten Grills ist nicht erlaubt.
Keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor im Unterholz oder Gras parken, da sich dieses durch die heißen Teile wie Katalysator oder Auspuff entzünden kann.
Wichtig - Parken Sie bitte immer auf ausgewiesenen Parkplätzen mit festem Untergrund und lassen Sie keinen Müll liegen, der sich entzünden könnte!
Sollten Sie irgendwo einen Brand oder eine Rauchentwicklung bemerken, melden Sie das sofort unter der 112 der Rettungsleitstelle. Geben Sie dabei möglichst genau den Ort und Größe des Brandes an. Denn jede Sekunde zählt!
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