Bodenrichtwerte für den Zuständigkeitsbereich des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Rastatt
Der Gutachterausschuss hat gemäß §
196 Baugesetzbuch am 24. Mai 2022 die Bodenrichtwerte für Durmersheim zum
Stichtag 1. Januar 2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend
ermittelt und beschlossen.
Folgende
Möglichkeiten zur Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte bestehen:
1.
BORIS-BW (Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der
Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg). Aufruf über:
www.gutachterausschuesse-bw.de
2.
Homepage der Stadt Rastatt. Aufruf über:
www.rastatt.de
3.
Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, Herrenstraße
15 in 76437 Rastatt, Zimmer 4.14/4.15, während der üblichen Geschäftszeiten.
Grundsteuerreform:
Bodenrichtwerte für Feststellungserklärung
Vom Land Baden-Württemberg ist geplant, dass die für die
Feststellungserklärung zur Grundsteuer erforderlichen Bodenrichtwerte ab dem 1.
Juli 2022 kostenfrei über das Internet-Portal
www.grundsteuer-bw.de abgefragt
werden können. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur
Grundsteuerreform.
Gemeinsamer Gutachterausschuss Stadt
Rastatt