Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Durmersheim hat auf ihrer Gemeinderatssitzung
vom 01.06. die Einholung von Angeboten für die Entwicklung, den Bau und eventuell
späteren Betrieb eines möglichen Windparks auf den kommunalen Flurstücken im
Hardt-Wald beschlossen. Davon betroffen sind
die im Besitz der Gemeinde Durmersheim befindlichen Flurstücke mit den Nummern
8440, 8441 und 8442.
Ein Flächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen zur Windkraft-Nutzung existiert in der Gemeinde Durmersheim nicht. Trotzdem möchte die Gemeinde den Zubau steuern und die Anlagenzahl auch auf maximal 7 Anlagen begrenzen. Bitte beachten Sie diese Vorgabe bei der Abgabe Ihres Angebots.
Die Gemeinde Durmersheim hat kein Pacht-Pooling-Verfahren
mit weiteren privaten Eigentümern durchgeführt, sodass die Sicherung weiterer
Flurstücke zum Bau eines Windparks, der sich ggfs. auch auf private Flächen
ausdehnt, in der Verantwortung des jeweiligen Projektentwicklers liegt.
Für die Auswahl des geeigneten Projektentwicklers hat die Gemeinde
Durmersheim einen Kriterienkatalog verabschiedet, der Grundlage für die
Vergleichbarkeit der eingegangenen Angebote sein wird. Auf der Basis dieses
Kriterienkataloges wurde ein Fragebogen entwickelt. Bitte
verfassen Sie Ihre Antworten in einem von Ihnen frei editierbaren Dokument,
jeweils referenzierend zu den entsprechenden Fragen.
Die Hinweise zur Bewertung können bei der Gemeinde angefordert werden.
Wir möchten Sie bitten, Ihr verbindliches, schriftliches
Angebot zusammen mit ggf. weiteren, erläuternden Unterlagen, Plänen und
Darstellungen bis zu folgender Frist bei der Gemeinde Durmersheim, Rathausplatz
1, 76448 Durmersheim (Posteingangsstempel) einzureichen:
12. September 2022, 18:00 Uhr
Sie werden gebeten, zusätzlich zu den schriftlichen
Angebotsunterlagen eine digitale Angebotsversion mit allen Angebotsunterlagen
und Karten einzureichen. Bitte stellen Sie diese Daten entweder per USB-Stick
zur Verfügung oder in einem Upload-Portal Ihrer Wahl unter entsprechender
Zusendung der Zugangsdaten zum Download im schriftlichen Angebot.
Bei diesem Angebotsverfahren für die bezeichneten Flächen
handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
zum Abschluss eines Gestattungsvertrages. Angebote, die unvollständige Angaben
enthalten oder die nach Ansicht der Gemeinde Durmersheim unrealistische Gebote
einreichen oder die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, können nicht
berücksichtigt werden.
Den Gestattungsvertrag
für die kommunalen Flächen können Sie im Rathaus anfordern. Dieser ist in dieser Form mit der Gemeinde
Durmersheim abzuschließen und Basis für Ihre Angebotsabgabe. Änderungen sind in
begrenztem Rahmen verhandelbar.
Die Gemeinde Durmersheim behält sich die Entscheidung
darüber vor, ob, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen die Auswahl der
Bewerber erfolgt.
Für eine Fahrerlaubnis zur Begutachtung der angebotenen Fläche,
bitten wir Sie, sich mit der Unteren Forstbehörde des Landkreises Rastatt in
Verbindung zu setzen.
Nach Prüfung von Ausschlussgründen werden die Angebote
entsprechend der Bewertungshinweise bewertet. Nach Auswertung der Angebote wird
es ggfs. noch Einzelgespräche mit ausgewählten Anbietern geben.
Die Gemeinde Durmersheim wird im Rahmen dieses
Auswahlprozesses durch die Fa. endura kommunal, Freiburg begleitet.
Wenn Sie den Übersichts-Lageplan, die Bewertungshinweise, den Fragebogen und den Gestattungsvertrag für die kommunalen Flächen einsehen möchten, wenden Sie sich bitte an das Rechnungsamt per E-Mail an rechnungsamt@durmersheim.de oder telefonisch an 07245/920-241.
Mit freundlichen Grüßen
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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