Der Europäische Sozialfonds hält Mittel für inklusive Projekte und zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit bereit
Aus dem Europäischen Sozialfonds
Plus (ESF Plus) stehen dem Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden für das
Förderjahr 2023 insgesamt 364.650 Euro für Projekte zur Verfügung. Der ESF Plus
ist das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument
der Europäischen Union. Für die laufende Förderperiode 2021 bis 2027 sind dem
Land Baden-Württemberg 219 Millionen Euro zugewiesen.
Die regionale Umsetzung erfolgt
über die jeweiligen ESF-Arbeitskreise. Im ESF-Arbeitskreis für Mittelbaden sind
alle in der Region im Bereich der Ausbildung und Beschäftigung tätigen
Institutionen und Einrichtungen vertreten. Dieses Gremium bewertet die
eingereichten Projektanträge. Auf dieser Grundlage werden die Fördermittel schließlich
von der Landeskreditbank Baden-Württemberg bewilligt.
Anhand aktueller Daten zum
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit, hier auch
insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, sowie zur Entwicklung in den Haupt-,
Werkreal- und Realschulen im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden werden
Überlegungen zu den Förderansätzen angestellt.
Für 2023 können wiederum Projektmittel
beantragt werden, die einer aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung
der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung
der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen dienen. Im
Bereich der Integration sieht der Arbeitskreis besonderen Förderbedarf für
Frauen, Alleinerziehende, schwerbehinderte Langzeitarbeitslose oder Personen im
Sozialleistungsbezug. Im Hinblick auf das formulierte Ausbildungsziel wird das
Erreichen eines Schulabschlusses und die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit
angestrebt. Projekte können bereits ab Jahrgangsstufe fünf einsetzen.
Im Zuge der gesellschaftlichen
Veränderungen begrüßt der ESF-Arbeitskreis Projektanträge mit inklusiven
Angeboten. An den Fördermaßnahmen sollen Mädchen beziehungsweise junge Frauen
mindestens entsprechend ihres Anteils innerhalb der Zielgruppe vertreten sein. Förderfähig
sind ausschließlich Projekte, die die Gleichstellung der Geschlechter
unterstützen. Auch können nur ESF-Projekte bewilligt werden, deren förderfähige
Gesamtkosten einen Betrag von 30.000 Euro nicht unterschreiten. Die zu
erreichende Teilnehmeranzahl beträgt zehn Personen.
Die Antragstellung für
Fördermittel erfolgt über das Verfahren ELAN (
www.esf-bw.de).
Anträge für den Förderzeitraum ab 1. Januar 2023 müssen bis spätestens 15.
September 2022 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg eingereicht werden.
Nähere Informationen zur
Projektförderung erteilt die Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises beim
Landratsamt Rastatt, Albert Kölmel, Telefon 07222/381-2107. Infos auch unter
www.landkreis-rastatt.de (Europäischer
Sozialfonds).