Mit Beschluss vom 26.04.2022 hat die Landesregierung die Verordnung über
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut
geändert. Die Verkündung erfolgt am 29.04.2022.
Neben der Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 30. Mai 2022 ist lediglich eine weitere Änderung vorgesehen:
In § 3 Absatz 1 Nummer 2 CoronaVO wird die Maskenpflicht in Zahnarztpraxen
gestrichen.
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