Der Gemeinderat hat am 19.01.2022 mit Beschluss der
Haushaltssatzung die Anhebung der Grundsteuerhebesätze beschlossen.
Diese betragen ab dem 01.01.2022
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A): 340 v. H.
-
für die Grundstücke (Grundsteuer B): 320
v. H.
der Steuermessbeträge.
Die Grundsteueränderungsbescheide
werden im April 2022 zugestellt.
Die auf dem
Grundsteuer-Änderungsbescheid ausgewiesene Nachzahlung verteilt sich auf die
zukünftigen Fälligkeitstermine. Bitte
beachten Sie die neu festgesetzten Beträge.
Diese Bescheide gelten, bis eine
Änderung eintritt, z.B. im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel.
Hinweis zum Änderungsbescheid:
Alle
Steuerpflichtigen mit Abbuchungsermächtigung (SEPA-Mandat) brauchen nichts
weiter zu tun. Der Betrag wird automatisch bei Fälligkeit vom Konto eingezogen.
Alle
Steuerpflichtigen ohne SEPA-Mandat bitten wir um Beachtung der unter
Fälligkeiten ausgewiesenen Beträge (siehe Muster).
Haben Sie weitere
Fragen? Dann rufen Sie uns gerne unter einer der folgenden Nummern an (07245/920247, 07245/920246) oder schreiben uns eine E-Mail an rechnungsamt@durmersheim.de.
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