Waldbrandgefahr
Durch ausbleibende
Niederschläge und geringe Luftfeuchtigkeit hat sich bereits früh im Jahr eine
hohe Gefahr für Wald- und Flurbrände ergeben. Daher ergeht der dringende
Appell, dieses Risiko beim Aufenthalt in freier Natur entsprechend zu berücksichtigen.
Auch einzelne Regenstunden werden die Gefahr in der kommenden warmen Jahreszeit
nur kurzfristig verringern.
Bereits eine achtlos
weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben. Weit über die Hälfte
aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit.
Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer,
sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald
lebende Tiere und Pflanzen.
Wir weisen auf die
geltenden rechtlichen Vorgaben hin:
- Im Wald gilt für Waldbesucher ein generelles
Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober, unabhängig von der
Waldbrandgefahrenstufe.
- Feuermachen ist im Wald nur an den fest
eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf
mitgebrachten Grillgeräten.
- Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer
beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen des Grillplatzes gelöscht werden.
- Bei hoher Waldbrandstufe sind die offiziellen
Feuerstellen gesperrt und dürfen nicht genutzt werden.
- Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom
Waldrand entfernt sein.
Wichtig
ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass
im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge passieren können.