Wie in vielen anderen Gemeinden gilt auch für Durmersheim eine allgemeine
Leinenpflicht für Hunde. Aufgrund
von Vorkommnissen informieren wir Sie auf diesem Weg nochmals über die in
Durmersheim geltenden Regeln:
Leinenpflicht innerhalb des bebauten Gebietes
Hunde sind auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie Grün- und
Erholungsanlagen innerhalb des bebauten Gebietes grundsätzlich an der Leine
zu führen. Dies gilt auch dann, wenn der an der Leine zu führende Hund
unter Umständen auf Zuruf reagieren würde oder von Personen begleitet
wird.
Diese
Regelung dient der Sicherheit von Passanten gleichermaßen wie dem Schutz des
Straßenverkehrs und damit auch des Hundes vor Unfällen.
Leinenpflicht
außerhalb des bebauten Ortsgebietes?
Außerorts
dürfen Hunde - mit Ausnahme der rot gekennzeichneten Wege im nachfolgend
abgedruckten Plan - frei laufen, jedoch nur in Begleitung einer
Aufsichtsperson, die auf das Tier einwirken kann. Auf den rot gekennzeichneten
Wegen gilt insoweit eine generelle Leinenpflicht.
Leinenzwang
im Wald?
Es gibt in Baden-Württemberg keinen generellen Leinenzwang für Hunde im Wald. Allerdings
muss der Hund auf Zuruf reagieren und darf nicht jagen. Da sich auch Familien
mit Kindern, Jogger, Spaziergänger im Wald aufhalten, bitten wir die
Hundehalter dafür zu sorgen, dass diese sich nicht fürchten müssen. Auch ein
neugieriger Hund, der "nichts tut, sondern nur spielen will", kann
Kindern Angst machen. Bitte nehmen Sie Ihren Hund in dieser kurzen Zeit an die Leine.
Leider
passiert es aufgrund der fehlenden Leinenpflicht im Wald auch immer wieder,
dass ein Hund die Fährte eines Tieres aufnimmt und deshalb freilaufend und
unkontrolliert im Wald unterwegs ist. Ohne Einwirkungsmöglichkeit von Frauchen
oder Herrchen stöbern sie Wild auf, hetzen diese Tiere oder reißen sie gar im
Extremfall. Das darf nicht sein. Dafür sind Sie als Hundehalter oder
Hundeführer verantwortlich.
Wir appellieren an alle Hundebesitzer
und Hundeführer, sich entsprechend zu verhalten. Gegenseitige Rücksicht und die
Beachtung der vorgenannten Ausführungen ermöglicht allen Beteiligten ein
harmonisches Miteinander. So können Mensch und Tier die Natur gemeinsam
genießen. Wenn diese Bestimmungen von allen eingehalten werden, bleibt der Hund
auch in der heutigen Gesellschaft das, was er für viele seit jeher ist: Der
beste Freund des Menschen.
Sollten Sie darüber hinaus noch
Fragen haben, so wenden Sie sich an unser Ordnungsamt unter Telefon 07245/920-268.
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