Grüne oder Gelbe Tonne - Papier nicht gleich Papier
Altpapier
fällt im Alltag in vielen Variationen aus unterschiedlichen Einsatzbereichen
an. Ein Schwerpunkt ist der Verpackungsbereich. Häufig wird Papier auch im
Verbund mit anderen Materialien verarbeitet. Insbesondere bei
Lebensmittelverpackungen sorgen dünne Folien oder Aluminiumbeschichtungen auf
dem Papier oder Karton dafür, dass Produkte besser geschützt und hygienisiert
werden. Schnell stellt sich dann allerdings die Frage nach dem richtigen
Verwertungsweg für solche Verbundstoffe.
Oftmals ist
es allein durch das Ansehen der Verpackung schwer zu beurteilen, ob es sich um
reines Papier oder um ein mit Kunststoff- oder Aluminiumfolie kombiniertes
Papier handelt. Dies ist letztlich aber entscheidend, ob die Verpackung in der
grünen Papiertonne oder in der gelben Tonne richtig aufgehoben ist.
Auch gibt
es Papierprodukte, die aufgrund ihres zweckmäßigen Gebrauchs nicht ins
Altpapier gehören, sondern als Restabfall zu entsorgen sind. Dazu zählen
beispielsweise Hygienepapiere wie Taschentücher und Papierhandtücher.
Der
Abfallwirtschaftsbetrieb gibt folgende Tipps, um bei der Abfalltrennung den optimalen
Entsorgungsweg zu finden.
Was darf in die Papiertonne?
In die
grüne Altpapiertonne kommen alle Verpackungen und Produkte, die sortenrein aus
Papier, Pappe oder Karton hergestellt sind. Dies sind Zeitungen, Kartons,
Briefpapiere, Werbesendungen, Büropapiere, Schachteln, Kalenderblätter, Bücher
mit und ohne Einband, Hefte, Zeitschriften, Kataloge und Papiertüten. Auch
Hochglanzdrucke zählen zum Altpapier.
Bei
kombinierten Verpackungen aus zwei unterschiedlichen Materialien, wie dies
beispielsweise bei einer Pralinenschachtel anfällt ist es wichtig, dass nur die
Pappschachtel zum Altpapier gegeben wird. Die gut zu separierende
Kunststoffeinlage für die Pralinen kommt in die gelbe Tonne.
Sind
verschiedene Materialien einer Verpackung aneinandergefügt und lassen diese
sich, wie beispielsweise bei der Bäckertüte mit Folieneinsatz, mit relativ
geringem Aufwand voneinander trennen, ist diese Verpackung sortenrein zu
zerlegen. Durch das Abreißen der Folie kann das Papier getrennt in die
Altpapiertonne, die Folie in die gelbe Tonnen gegeben werden.
Lassen sich
die Materialien des Verpackungsverbundes allerdings nicht einfach von der Pappe
trennen, dann darf diese nicht zum Altpapier.
Welche Papiere kommen als Verbundstoffe in die
gelbe Tonne?
Beschichtete
Papier- oder Pappverpackungen, bei denen die Bestandteile nicht getrennt werden
können, sind über die gelbe Tonne zu erfassen. Sie werden auch als
Verbundverpackungen bezeichnet. Die Bekanntesten unter ihnen sind Milch- und
Safttüten, viele Keksverpackungen, Verpackungen von Instantsuppen und -soßen,
Butterverpackungen und Vakuumverpackungen. Dazu gehören auch die sogenannten
Serviceverpackungen wie Kaffee-to-go-Becher oder leere Essensschalen.
Um zu
erkennen, ob es sich um ein solch beschichtetes Papier handelt, kann es
probeweise eingerissen werden. Das unbeschichtete Papier zeigt an der Risskante
nur die Papierfasern. Bei beschichtetem Papier wird zusätzlich eine, manchmal
auch hauchdünne, Folie und/oder Aluminiumschicht erkennbar. Diese Verbundmaterialien
werden über die gelbe Tonne verwertet. Lässt es sich gar nicht einreißen,
handelt es sich sowieso um eine Kunststofffolie, die in die gelbe Tonne muss.
Mittlerweile gehen einige Verpackungshersteller zusätzlich dazu über, schon auf
der Verpackung auf den richtigen Entsorgungsweg hinzuweisen.
Welche Papiere kommen weder zum Altpapier noch
in die gelbe Tonne, sondern sind Restabfall?
Verpackungen
oder Papiere, die stark verschmutzt oder in denen noch deutliche Reste des
Produktes enthalten sind gehören nicht zum Altpapier, sondern sind als
Restabfall zu entsorgen. Dazu zählen Pizzakartons, wenn dort Essensreste
dranhängen oder diese beträchtlich mit dem Fett der Pizza durchtränkt sind, und
auch Fast-Food-Kartons, in denen noch Soße oder Essensreste enthalten sind.
Grundsätzlich
in den Restmüll gehören die Hygienepapiere wie Einweghandtücher, Servietten
oder Papiertaschentücher, außerdem Wachs- und Ölpapiere, Etiketten, Kohle- und
Selbstdurchschreibepapiere, Tapeten (gebrauchte und neue), Backpapiere und
Thermopapiere wie Kassenbelege sowie Aufkleber und Fotos.
Weitere
Informationen zum Thema können über den Internetauftritt des
Abfallwirtschaftsbetriebes unter
www.awb-landkreis-rastatt.de/verpackungen
abgerufen werden.