Nachdem dem notwendigen
Förderstopp vom 24. Januar 2022 für das KfW-Effizienzhaus und die energetische
Sanierung, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einer
Pressemitteilung das weitere Vorgehen erläutert:
Alle förderfähigen
Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24 Uhr, eingegangen
sind, werden weiterbearbeitet und genehmigt unter der Prämisse der
Förderfähigkeit. Die Sanierungsförderung ist seit Dienstag, 22. Februar
2022 wieder aufgenommen worden. Anträge können ab sofort wieder an die KfW
erfolgen.
Weiter offen ist das
Prozedere in der Neubauförderung. Es soll eine Übergangslösung bis Ende dieses
Jahres geben, die mit einer Fördersumme von einer Milliarde Euro gedeckelt ist.
Bekannt ist, dass der Effizienzhausstandard EH 55 nicht mehr förderfähig ist
und nur noch die förderfähigen Altanträge, die bis zum 23. Januar 2022, 24 Uhr
eingegangen sind, abgearbeitet und geprüft werden. Fortgesetzt wird der
Standard EH 40 mit reduzierten Fördersätzen und gedeckelt auf eine Milliarde
Euro bis zum Ende 2022. Anträge können voraussichtlich ab März 2022 gestellt
werden.
Die Bundesregierung plant ab
dem 1. Januar 2023 die Gebäudeförderung vollkommen neu auszurichten, um das neue
Programm "Klimafreundliches Bauen" zu starten. Der Standard EH 55
soll demnach ab 2023 für alle Neubauten verpflichtend sein.
Die Energieagentur
Mittelbaden bietet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
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Weitere Beratungsangebote finden Sie
bei der Energieagentur Mittelbaden gGmbH, Ihrem Ansprechpartner für Klimaschutz
und Energieeffizienz, unter www.energieagentur-mittelbaden.de
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