Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim als Verwalter der
Jagdgenossenschaft Durmersheim hat in seiner Sitzung am 16.02.2022 beschlossen,
die Jagdgenossenschaft zu einer Versammlung einzuladen. Die Einberufung ist
aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendig.
Die Versammlung findet statt am
Samstag, 12.03.2022, um
18.00 Uhr, im Gemeindezentrum Würmersheim, Beethovenstr. 4, 76448 Durmersheim.
Wer ist
Mitglied der Jagdgenossenschaft?
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu
einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft
(§15 Abs.1 JWMG). Alle GrundstückseigentümerInnen bejagbarer Grundstücke der
Gemarkung Durmersheim mit Würmersheim sind zu dieser Versammlung eingeladen.
EigentümerInnen von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke),
gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht
teilnahmeberechtigt.
Tagesordnung
Jagdgenossenschaftsversammlung Durmersheim 2022
1. Begrüßung
und Sitzungseröffnung
2. Feststellung
der form- und fristgerechten Einladung
3. Feststellung
der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen
Flächen
4. Beschluss
über die eventuelle Zulassung von Nicht-JagdgenossInnen
5. Beschlussfassung
über die erneute Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den
Gemeinderat auf 6 Jahre gemäß JWMG
6. Beratung
und Beschlussfassung über die neue Satzung der Jagdgenossenschaft
7. Vergabe
der Jagdpacht für den Jagdbogen Durmersheim III mit Würmersheim
8. Anfragen
und Bekanntgaben
Der
Satzungsentwurf über die neue Genossenschaftssatzung kann über die Homepage der
Gemeinde Durmersheim, www.durmersheim.de abgerufen werden.
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nicht öffentlich.
Das Gemeindezentrum ist am Versammlungstag ab 17.30 Uhr
geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um
rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende
Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich durch Personalausweis oder Reisepass
ausweisen können.
Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch
eingetragen, müssen - sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind -
Vollmachten vorgelegt werden. Dies gilt auch bei Eheleuten. Zwischenzeitlich,
d. h. nach Aufstellung des Jagdkatasters im Grundbuch eingetragenen Änderungen
von Eigentumsverhältnissen, können bei der Stimmkartenausgabe nur
berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge,
Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der
Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit bei
der Beschlussfassung vertreten Grundflächen. Miteigentümer oder
Gesamthandseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich
ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Jeder
Jagdgenosse hat eine Stimme, kann sein Stimmrecht aber auch durch einen mit
schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. Jeder anwesende
Jagdgenosse kann höchstens 3 abwesende Jagdgenossen vertreten.
Jagdgenossen, die an der Versammlung teilnehmen wollen,
werden aus Verfahrensgründen gebeten, sich bis spätestens 10.03.2022 mittels
des nachstehend abgedruckten Formulars bei der Gemeindeverwaltung Durmersheim,
Frau Morina (Fax 07245/920-254, Mail: a.morina@durmersheim.de) oder über das
Anmeldeformular, das auf der Homepage der Gemeinde Durmersheim verfügbar ist,
anzumelden.
Wichtige Hinweise
bezüglich Corona-Pandemie:
Bitte nehmen Sie aus infektionsschützenden Gründen in Bezug
auf das Virus SARS-Cov-2 nicht an der Jagdgenossenschaftsversammlung teil, wenn
Sie
- in
Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt
mit einer infizierten Person noch nicht 10 Tage vergangen sind oder
- Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen!
Die aktuellen Zugangsbeschränkungen entnehmen Sie bitte der
maßgebenden Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen
gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) bzw.
den aufgrund dieser Verordnung erlassenen Verordnungen, sowie dem
Infektionsschutzgesetz. Außerdem bitten wir Sie, die 3G-Regeln einzuhalten.
Bitte beachten Sie unbedingt auch die besonderen
Empfehlungen / Hinweise für Personen, die zu der Risikogruppe bezüglich
COVID-19 gezählt werden. Informationen hierzu erhalten Sie u. a. auf www.rki.de.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hygiene- und
Abstandsregelungen.
Durmersheim, 24.02.2022
gez.
Andreas Augustin
Bürgermeister
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