Anpassung der Öffnungszeiten in den Impfambulanzen im Landkreis Rastatt - 2. Auffrischimpfungen für besondere Personengruppen ab sofort möglich
Ab sofort sind in den
Impfambulanzen des Landkreises Rastatt auch Viertimpfungen möglich. Bei
angepassten Öffnungszeiten finden Impfungen in Bühl am Montag, Mittwoch und
Freitag jeweils von 12:00 bis 18:00 Uhr statt. In Gaggenau ist dies möglich am
Dienstag, Donnerstag und Samstag jeweils von 12:00 bis 18:00 Uhr. Im Rastatter
Rossi-Haus besteht von Montag bis Freitag von 12:00 bis 18:00 Uhr die
Möglichkeit zur Impfung.
Viertimpfungen beziehungsweise
zweite Auffrischimpfungen sind laut STIKO aktuell ausschließlich für Menschen
ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der
Pflege und für Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren frühestens drei Monate
nach der ersten Auffrischimpfung möglich. Für Personal in medizinischen und
pflegerischen Einrichtungen gilt dies frühestens sechs Monate nach der ersten
Auffrischimpfung. Personen, die nach der 1. Auffrischimpfung eine
SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung
empfohlen.
Weitere Informationen dazu unter
www.landkreis-rastatt.de/impfen.Impfungen sind in allen
Impfambulanzen während der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung
möglich. Es stehen aber auch weiterhin Termine zur Buchung über das Termintool
zur Verfügung.
Impfungen bei Kindern zwischen
fünf und elf Jahren werden nur im Rahmen spezieller Aktionen mit Termin und im
Beisein einer sorgeberechtigen Person durchgeführt. Eine Terminvereinbarung ist
hier notwendig.
Termine hierfür sind - sofern
verfügbar - über das Termintool auf www.landkreis-rastatt/impfen.de
buchbar.