Mit Beschluss vom 08.02.2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die 10. Änderung zur 11. CoronaVO - wurde am 08.02.2022 notverkündet. Die Änderungen treten am 09.02.2022 in Kraft.
In der Alarmstufe I entfällt 3G für
den Einzelhandel. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und
Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-,
Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongressen sind in der
Alarmstufe I mehr Besucherinnen und Besucher zugelassen.
Die vollständige Corona-Verordnung finden Sie auf unserer Homepage www.durmersheim.de.
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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