Wer vor Frühjahrsbeginn noch Bäume fällen oder an Bäumen,
Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen oder anderen Gehölzen starke Rückschnitte
vornehmen möchte, darf seit dem 1. Oktober sein privates Grün zurückschneiden.
Solche Arbeiten sind nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich
noch bis Ende Februar erlaubt.
In gärtnerisch genutzten Grünflächen dürfen dagegen ganzjährig
Bäume gefällt werden. Allerdings nur, wenn keine Nester gestört oder zerstört
werden. Deshalb empfehlen wir immer nach Möglichkeit erst ab dem 1. Oktober zu
fällen. Hecken und lebende Zäune dürfen hingegen nur in der angegebenen Zeit
entfernt oder auf den Stock gesetzt werden. Schonende Pflegeschnitte sind das
ganze Jahr möglich.
Gefährdung im
Straßenverkehr: Hecken und Sträucher schneiden
Es kommt immer wieder vor, dass an Kreuzungen, Einmündungen
sowie Fuß- und Radwegen Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit oder
hochwachsende Hecken bestehen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und
Kraftfahrer behindert werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an
Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen,
Straßenlampen oder Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt
werden.
Alle Grundstücksbesitzer werden gebeten, ihre Bäume, Hecken
und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurückzuschneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. Für die
Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt Folgendes:
- Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte
Durchgangshöhe von mindestens 2,50 m einzuhalten.
- Für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe
mindestens 4,50 m betragen.
Aber nicht nur der Rückschnitt ist wichtig, auch die
Untersuchung der Bäume auf ihre Standfestigkeit ist von großer Bedeutung.
Zur
Pflege des privaten Grüns gehört nicht nur der Rückschnitt, sondern auch die
Überprüfung der Standsicherheit von Bäumen. Dies gewinnt im Hinblick auf die
Sturmereignisse der letzten Jahre immer mehr an Bedeutung.
Wir bitten Sie daher auch diesen Aspekt im Blick zu
behalten.
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |