Im Landkreis Rastatt hat die Sieben-Tage-Inzidenz während der Geltung der Maßnahmen
der Alarmstufe II an fünf aufeinanderfolgenden Tagen vor dem 28. Januar 2022 einen Wert von weniger als 1.500 erreicht.
Maßgeblich hierfür sind die vom Landesgesundheitsamt BW veröffentlichen Zahlen:
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/
Es treten somit gemäß § 17a Abs. 3 CoronaVO ab 28. Januar 2022 im Landkreis Rastatt die lokalen Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen gemäß § 17a Abs. 2 CoronaVO außer Kraft.
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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