Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung Krankenhäuser
und Pflegeeinrichtungen angepasst. Die neuen Regeln gelten ab Montag, 17.
Januar.
- Nicht immunisierte Besucherinnen und Besucher
von Pflegeeinrichtungen müssen einen Antigentest oder einen PCR-Test vorlegen.
- Pflegeeinrichtungen dürfen von
nicht immunisierten Besucherinnen und Besuchern auch eine Testung vor Ort in
der Einrichtung verlangen, wenn die Einrichtung die Testung während der
Besuchszeiten anbietet.
- Beschäftigte in Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen müssen sich arbeitstäglich testen (Ausnahme: geimpfte und
genesene Personen für die Dauer von drei Monaten sowie Personen mit
Auffrischungsimpfung).
Den Link zur Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen finden Sie auf unserer Homepage www.durmersheim.de
unter Aktuelles.
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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