Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels PCR-Test (auch PoC-PCR-Tests fallen hierunter) unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen.
Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven PCR-Testergebnisses beachten müssen.
2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung
- Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach Ersterregernachweis (Datum der Probeentnahme oder Laboreingangsdatum, je nachdem was auf dem Nachweis steht).
- Die Absonderung können Sie mit einem negativen Antigenschnelltestergebnis frühzeitig beenden. Die Probenahme für die Testung darf frühestens am 7. Tag der Absonderung durchgeführt werden. Ihre Absonderung endet dann vorzeitig direkt mit Vorliegen des negativen Testergebnisses. Dieses negative Testergebnis muss nur vorgelegt werden, wenn die Behörde dies explizit verlangt.
- Sind Sie in einer medizinisch-pflegerischen Einrichtung tätig, benötigen Sie eventuell zusätzlich einen negativen PCR-Test und müssen mind. seit 48 Std. symptomfrei sein. Gehen Sie in diesem Fall auf Ihren Arbeitgeber zu, um zu erfahren, ob Sie von dieser Regelung betroffen sind.
- Die Kosten zur Freitestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei.
3. Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen!
- Teilen Sie all Ihren Haushaltsangehörigen schnellstmöglich mit, dass Sie positiv getestet wurden.
- Ihre Haushaltsangehörigen müssen sich ebenfalls sofort nach Kenntnis über Ihr positives Ergebnis in Absonderung (Quarantäne) begeben, außer diese gelten als quarantänebefreit. Quarantänebefreit bedeutet,
- sie waren innerhalb der letzten drei Monate nachweislich (PCR-Test) an COVID-19 erkrankt oder
- sie sind vollständig geimpft (bedeutet nach einem unter www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Impfschema) und die Impfung liegt weniger als drei Monate zurück oder
- sie sind vollständig geimpft und haben eine Auffrischimpfung erhalten
und haben in allen Fällen keine gegenteilige Anordnung der zuständigen Behörde erhalten.
- Auch Ihre absonderungspflichtigen Haushaltsangehörigen dürfen die Wohnung oder das Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder für Testungen verlassen. Ein Aufenthalt auf dem eigenen Balkon oder im eigenen Garten sind möglich.
- Die Quarantäne für Ihre Haushaltsangehörigen endet in der Regel zehn Tage nach Ihrem Testergebnis, sofern Ihre Haushaltsangehörigen nicht selbst positiv getestet werden. Treten bei Ihren Haushaltsangehörigen Symptome auf, wird eine Abklärung sowie Testung empfohlen.
- Zudem besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne von Haushaltsangehörigen. Ab dem siebten Tag der Absonderung kann ein Antigenschnelltest vorgenommen werden. Ist dieser negativ, endet die Absonderung der Haushaltsangehörigen (auch wenn diese Beschäftigten in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen sind) direkt mit dem Vorliegen des negativen Schnelltestergebnisses noch am selben Tag. Das negative Testergebnis (zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung der Haushaltsmitglieder) muss bis zum Ablauf der ursprünglichen Absonderungsdauer mitgeführt und nur auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
- Haushaltsangehörige Kitakinder und Schüler sowie Kitakinder und Schüler, die als enge Kontaktperson eingestuft wurden, können sich bereits ab Tag 5 der Absonderung freitesten.
- Aus Ihrem positiven PCR-Testergebnis ergeben sich zunächst keine weiteren Absonderungsverpflichtungen für andere Personen außer Ihren Haushaltsangehörigen. Sie können Ihr Umfeld und weitere Kontaktpersonen über ihr positives Testergebnis unterrichten. Ihre Kontaktpersonen müssen sich jedoch nicht beim Gesundheitsamt melden.
4. Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt
- Das Gesundheitsamt wird mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktpersonen außerhalb von Ausbrüchen und Settings mit vulnerablen Gruppen nicht mehr routinemäßig Kontakt aufnehmen. Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie sich selbst an das Gesundheitsamt wenden.
- Bei offenen Fragen rund um Ihre eigene Absonderung oder die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen nutzen Sie bitte entsprechende Telefon-Hotlines oder Informationsangebote, beispielsweise:
- FAQ zu Fragen rund um Quarantäne und Isolation in Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/
- Sollten Sie eine Bescheinigung über Ihre Absonderung benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Ortspolizeibehörde.
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