Die geänderte Corona-Verordnung wurde verkündet und tritt am 12. Januar 2022 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen der CoronaVO im Überblick:
- Die Maßnahmen der Alarmstufe
II werden bis zum 1. Februar 2022 "eingefroren" und bleiben daher -
unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der
Hospitalisierungsinzidenz - bestehen.
- Angepasst wird in der neuen Corona-Verordnung auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske: In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen - beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht für den öffentlichen Verkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gelten weiter die vom Bund gesetzten Regeln.
- Zudem gilt die Sperrzeit für die Gastronomie nun von 22.30 bis 6 Uhr.
Die vollständige Coronaverordnung sowie eine Übersicht aller aktuell geltenden Regeln finden Sie auf unserer Homepage www.durmersheim.de.
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