Photovoltaikanlagen
liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger
Pfeiler für die Energiewende. Deshalb werden sie bei Neubauten, neuen
Parkplätzen und Dachsanierungen im Südwesten bald Pflicht sein: Ab 1. Januar 2022
gilt die Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35
Stellplätzen. Im Mai folgen neue Wohngebäude. Darauf weist das
Photovoltaik-Netzwerk Mittlerer Oberrhein hin. Am 1. Januar 2023 sind die
Solarstromanlagen dann auch bei Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu
installieren. Kevin Schad vom Photovoltaik-Netzwerk Mittlerer Oberrhein rät
Eigentümern, die klimafreundliche Energieerzeugung so rasch wie möglich zu
nutzen. "Sie sind der einzige Bestandteil des Gebäudes, der mehr Geld
einbringt, als er kostet", so Schad. "Künftig werden sie zum Standard werden
wie die Regenrinne oder die Heizung." Auskunft zum Thema gibt es kostenfrei bei
den Expertinnen und Experten des Netzwerks oder unter www.photovoltaik-bw.de.
Mit der eigenen Photovoltaikanlage auf dem
Dach wird man unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leistet einen lukrativen
Beitrag zur Energiewende. Der Strom wird vor Ort erzeugt und teilweise selbst
verbraucht, das entlastet die Stromnetze. Den anderen Teil des Stroms können
die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Wer
den Strom für Beleuchtung, elektrische Geräte oder das Elektroauto nutzt, spart
den Kauf von teurerem Strom aus dem Netz.
Je
mehr Photovoltaik - desto besser für den Klimaschutz
Wer künftig einen Bauantrag für ein neues
Büro-, Verwaltungs- oder Wohngebäude einreicht, muss 60 Prozent der
solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Das gilt auch für Dächer
von neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Parkplätzen und ab Januar 2023 für
grundlegende Dachsanierungen. Als solargeeignet gelten Dachflächen, die
ausreichend besonnt sind. Das trifft auf unverschattete Dachflächen zu, die
nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Dächer mit einer Dachneigung
von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, sind weniger geeignet.
Ein Beispiel zeigt, was die Solarpflicht bedeutet:
Ein kleines freistehendes Einfamilienhaus mit nach Ost und West ausgerichteten
Dachflächen verfügt über rund 80 Quadratmeter Fläche. Um die Pflicht zu erfüllen,
sind knapp 50 Quadratmeter der Dachfläche zu belegen. Das ergibt eine
installierte Leistung der Solaranlage von knapp elf Kilowatt. Ein Kilowatt
kostet derzeit rund 1.800 Euro, die gesamte Anlage also rund 20.000 Euro. Für
den Klimaschutz sei es am besten, das ganze Dach für möglichst viel Solarstrom zu
belegen, rät Kevin Schad vom Photovoltaik-Netzwerk. Gerade nach Osten und
Westen orientierte Dachflächen liefern gemeinsam über den ganzen Tag günstigen
Strom.
Überschreiten die Kosten der Anlage den
Schwellenwert von 20 Prozent der Baukosten bei Gebäuden und 30 Prozent der Baukosten
bei Parkplätzen, ist eine Verkleinerung der Anlage möglich, bis diese
Prozentschwellen unterschritten sind. Diese Kosten werden übrigens nur bei den
allerwenigsten Gebäuden überschritten: Bei den Anlagenkosten von 20.000 Euro
für das vorgestellte Einfamilienhaus dürfte das Haus nur 100.000 Euro kosten -
bei den derzeitigen Baukosten ist das sehr unwahrscheinlich.
Nichtwohngebäude mit 300 Quadratmeterdach:
40 Kilowatt Leistung
Bei einem Nichtwohngebäude mit einem 300
Quadratmeter großen Flachdach muss die Anlage rund 40 Kilowatt installierte
Leistung haben. Die Kosten liegen hier bei rund 60.000 Euro. Das klingt viel,
lohnt sich aber richtig: Die Anlagen erzeugen tagsüber Solarstrom. Genau zu der
Zeit wird in den Betrieben gearbeitet und der meiste Strom benötigt. Ein großer
Anteil des erzeugten Stroms wird also sofort selbst verbraucht. Das steigert
die Wirtschaftlichkeit der Anlage und entlastet das Stromnetz.
Photovoltaikanlagen, die über Parkplätzen
installiert sind, lohnen sich ebenfalls: Sie erzeugen auf ohnehin versiegelten
Flächen grünen Strom. Gleichzeitig spenden sie Schatten für darunter parkende
Autos. Mit der weiteren Verbreitung der Elektromobilität werden die Fahrzeuge
künftig auch die Verbraucher des günstigen Stroms sein. Denkbar ist die
Kombination mit Ladesäulen für E-Autos. So kann der erzeugte Strom unmittelbar
vor Ort verwendet werden.
Weitere Erfüllungsmöglichkeiten des
Gesetzes
Wer keine Photovoltaikanlage auf dem Dach
oder der Fassade haben möchte, kann alternativ auch auf Anlagen in
unmittelbarer räumlicher Umgebung, etwa der Wiese vor dem Haus, setzen. "Des
Weiteren ist die Verpachtung der Dachfläche an Dritte möglich, die dort eine
Solaranlage installieren und betreiben", erklärt Schad vom
Photovoltaik-Netzwerk. "Für sie ist ebenfalls ein Verkauf an Dritte vor Ort und
eine Einspeisung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) möglich." Eine weitere
Option sind solarthermische Anlagen, die das Brauchwasser erwärmen und die
Heizung unterstützen können.
Infokasten
Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg
- Ab 1.
Januar 2022:
- Neubau von Nichtwohngebäuden (Auslöser ist Einreichung
Bauantrag)
- Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35
Stellplätzen
- Ab 1.
Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden
- Ab 1.
Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung
Detaillierte Informationen, wie z.B. den
Anforderungstext Photovoltaik-Pflicht Verordnung - PVPf-VO gibt es beim
Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg unter www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerk/pv-themen/pv-pflicht-im-klimaschutzgesetz-bw.
Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg
wird vom Umweltministerium des Landes finanziell unterstützt. Die Fachleute der
Energieagentur Mittelbaden gGmbH klären Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und
Kommunen in der Region über die Vorteile der Technologie auf. Vernetzt mit der
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) und Solar
Cluster Baden-Württemberg helfen die Experten auch bei einem Kontakt zu
Handwerkern im Südwesten.
Genauere
Informationen, auch zu Fördermitteln, gibt es hier: Photovoltaik-Netzwerk Mittlerer Oberrhein, Kevin Schad, Tel. 07222/1590813,
k.schad@landkreis-rastatt.de. Erste grundlegende Informationen zum
Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg und allen regionalen Akteuren gibt es
unter www.photovoltaik-bw.de.
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