Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim
hat am 17.11.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Beschluss über die
Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Südlich der Malscher Straße
- 7. Änderung" vom 08.08.2018 aufzuheben.
Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 10
(3) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der
Aufstellungsbeschluss für den Bereich "Gewerbegebiet Südlich der
Malscher Straße - 7. Änderung" außer
Kraft.
Im Zuge der Änderung des Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses
über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Südlich der Malscher
Straße" wird der Aufstellungsbeschluss vom 08.08.2018 des Bebauungsplanes
"Gewerbegebiet Südlich der Malscher Straße - 7. Änderung" aufgehoben und neu
gefasst.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der
Übersichtskarte entnommen werden.
Auf
die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit
etwaiger Entschädigungsansprüche, im Falle der in den §§ 39-42 BauGB
bezeichneten Vermögensnachteilen, deren Leistung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der
Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es
wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über
das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach §
214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur
beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,
der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs
begründen soll, ist darzulegen.
Durmersheim, 22.11.2021
gez. Andreas Augustin, Bürgermeister
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