Ab dem 24. November an gelten in Baden-Württemberg schärfere Regeln, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Die vollständige Corona-Verordnung finden Sie auf unserer Homepage www.durmersheim.de.
Die
wichtigsten Änderungen:
- Die
neuen Regeln sehen eine zusätzliche vierte Stufe vor (§ 1 Abs. 2 Nr.
4 CoronaVO). Nach der Basis-, der Warn- und der Alarmstufe wird es künftig
auch eine Alarmstufe II geben, die ab einer landesweiten
Intensivbetten-Auslastung von 450 Corona-Patienten ODER ab einer
7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von 6 gilt.
- In Alarmstufe II gilt 2G plus
künftig bei Veranstaltungen, auf Weihnachtsmärkten, bei Inanspruchnahme
körpernaher Dienstleistungen, in Prostitutionsstätten und Diskotheken. Das
heißt, der Zugang ist nur für Geimpfte oder Genesene gestattet, die zusätzlich
einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können. Aufgrund der damit
verbundenen Herausforderungen für die Veranstaltungsbranche wegen bereits
verkaufter Tickets, werden Verstöße in dieser Woche noch nicht verfolgt.
- Außerdem gelten zusätzlich in Stadt-
und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 500
Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene von 21 bis 5 Uhr
(Ausnahme bei Vorliegen triftiger Gründe, u. a. Berufsausübung, Besuch von
Ehegatten oder Lebenspartnern und Spazierengehen / körperliche Bewegung allein
im Freien). Im Einzelhandel gilt in diesem Fall grundsätzlich 2G (Ausnahme:
Grundversorgung). Abholangebote und Lieferdienste - einschließlich solcher des
Online-Handels - sind weiterhin uneingeschränkt möglich. Die lokalen
Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben, wenn im jeweiligen Stadt- oder
Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 500 liegt.
- Für Veranstaltungen gilt nun eine
grundsätzliche Personenobergrenze von 25.000 Besucherinnen und Besuchern. Zudem
gelten in den unterschiedlichen Stufen folgende Regelungen:
- In der Basis- und Warnstufe bei 3G bis
5.000 Personen ohne Einschränkungen der Kapazität. Für den 5.000 Besucherinnen
und Besucher überschreitenden Teil 50 Prozent dieser Kapazität. Bei 2G keine
Personenobergrenze und keine Kapazitätsbeschränkungen.
- In den Alarmstufen maximal 50
Prozent Auslastung. In einer Halle mit einer Kapazität von 10.000 Menschen
dürfen also nur maximal 5.000 Personen teilnehmen.
- Die
neue Corona-Verordnung stellt zudem nochmals deutlicher klar, wie Betreiber,
Anbieter und Veranstalter verpflichtet sind, Test-, Genesenen- und
Impfnachweise zu kontrollieren: Bei der Überprüfung der 3G-Nachweise ist
ein Lichtbildausweis vom Betreiber zu kontrollieren, zudem ist die Anwendung
digitaler Anwendungen (QR-Code-Scanner wie CoVPassCheck-App) vorgeschrieben.
D. h. Veranstalter müssen Test-, Impf- und Genesenennachweise grundsätzlich mit
digitalen Anwendungen (z. B. der CovPassCheck-App) kontrollieren und den Namen
anhand von Ausweisdokumenten überprüfen. Damit ist der Zutritt allein mit dem
gelben Impfpass nicht mehr möglich, es muss der QR-Code per App oder in
Papierform mitgeführt werden (vgl. § 6a CoronaVO).
- Veranstaltungen
und Weihnachtsmärkte werden ab der Alarmstufe auf 50 Prozent der
Kapazität begrenzt.
- In
Gottesdiensten gilt in der Alarmstufe eine Abstandsregel. In Hotels gilt für
touristische Übernachtungen bereits ab der Alarmstufe 2G, bei geschäftlichen
Übernachtungen 3G. Für Friseurdienstleistungen gilt in beiden Alarmstufen eine
3G-Pflicht mit PCR-Tests. In Bus und Bahn sowie im Flugzeug gilt aufgrund
bundesrechtlicher Vorgaben generell 3G.
- Volljährige
Schülerinnen und Schüler können nicht mehr den Schülerausweis vorlegen, um
Zutritt zu erhalten.
Für sie gelten die gewöhnlichen 2G- bzw. 3G-Zutrittsregelungen. Schülerinnen
und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren können noch voraussichtlich bis kurz nach
dem Weihnachtsfest Zutritt mit dem Schülerausweis erhalten. Für
Friseurdienstleistungen gilt in beiden Alarmstufen eine 3G-Pflicht mit
PCR-Tests.
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |