Am Mittwoch, 17.11.21,
fand um 19 Uhr
eine öffentliche
Sitzung des Gemeinderats im Gemeindezentrum Würmersheim statt. Bei dieser
Sitzung wurde folgende Tagesordnung abgearbeitet:
TOP 01: Einwohnerfrageviertelstunde
TOP 02: Bebauungsplan "BÜ Triftstraße"
a)Billigung des Vorentwurfs,
b)Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB, Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
TOP 03:
Abschluss städtebauliche
Erneuerungsmaßnahme " St. Dionys/Bickesheimer Platz":
1. Sanierungsbericht
2. Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung/Ausgleichsbetrag
3. Sanierungsabrechnung
4. Aufhebung Sanierungssatzung
5. Weitere Vorgehensweise
Zum Abschluss der
städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme gab ein Vertreter des beauftragten Büros,
welches den Prozess begleitet hatte einen Überblick über die Sanierung.
Mit Bewilligungsbescheid
vom 28.03.2007 (Zuwendungsbetrag zunächst 1,333 Mio. EUR) wurde die Gemeinde
Durmersheim mit dem Gebiet "St. Dionys/Bickesheimer Platz" in das
Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen. Im Verlauf der Sanierung wurden der
Förderrahmen und somit die Finanzhilfe mehrfach erhöht, so dass der
Gesamtförderrahmen am Ende der Sanierung 5.333.333 EUR betrug.
Sanierungszielsetzungen
Die
ersten mit dem Sanierungsgebiet "St. Dionys/Bickesheimer Platz" verfolgten
Ziele wurden im Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen eines
Ingenieurbüros im Mai 2007 definiert. Diese Zielsetzung wurde im Zuge der vorbereitenden
Untersuchungen vom August 2013 zur Erweiterung des Sanierungsgebiets ergänzt.
Als Hauptzielsetzungen wurden festgeschrieben:
- Entwicklung
einer stabilen, räumlich und funktional bestimmten Ortsmitte
- Verbesserung
des Wohnungsbestands durch Modernisierung und Umnutzung/Neunutzung von
Leerständen
- Verbesserung
des Wohnumfelds durch Neugestaltung öffentlicher Flächen
- Aufwertung
des Gastronomieangebots
- Sicherung
der Grundversorgung
- Gestalterische
Aufwertung
- Verbesserung/Ausbau
der innerörtlichen Rad- und Fußwegeverbindungen
Städtebauliche Entwicklungsbereiche
Innerhalb
des Untersuchungsgebiets wurden die nachfolgenden städtebaulichen Schwerpunkte
(Entwicklungsbereiche) definiert.
- Bereich
"neue Ortsmitte" (Kirche St. Dionys, Chennevières-Platz, Rathaus, ehemalige
Hildaschule)
- Bereich
Bickesheimer Kloster, Bickesheimer Platz
- Beziehung
zwischen Bickesheimer Platz und neuer Ortsmitte
- Bereich
"Goldenes Kreuz"/Konzentration des Gastronomiebereichs
Durchgeführte geförderte
Sanierungsmaßnahmen/Kosten
Bei den kostenintensiveren
baulichen Maßnahmen handelt es sich um Erschließungsmaßnahmen im Bereich der
Hauptstraße und um den neuen Platz an der ehemaligen Hildaschule. Die
Neugestaltung der Hauptstraße wurde in mehreren Bauabschnitten durchgeführt und
wertet diese Durchgangsstraße deutlich auf. Dies trifft auch auf den
neugeschaffenen Platz an der ehemaligen Hildaschule zu.
Bei den
Erneuerungsmaßnahmen (Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung) ist als
kommunale Baumaßnahme die Umnutzung der ehemaligen Hildaschule zu nennen, die
ein Kulturdenkmal ist. Auf privater Seite haben sich insgesamt sieben
Eigentümer an der Sanierung beteiligt und ihre Gebäude erneuert (modernisiert).
Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung/Ausgleichsbetrag
Die Sanierung "St.
Dionys/Bickesheimer Platz" wurde im sog. umfassenden Verfahren (Regelverfahren)
unter Einbeziehung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 154
bis 156a BauGB durchgeführt.
Anfangs-, Endwert und sanierungsbedingte
Bodenwerterhöhung
Bemessungsgrundlage für die Ermittlung
des Ausgleichsbetrags ist die durch die Sanierung bedingte Bodenwertsteigerung
eines Grundstücks. Die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung besteht aus dem
Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich ergeben würde, wenn eine Sanierung
weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert) und dem
Bodenwert, der sich durch die rechtliche und tatsächliche Durchführung der
Sanierung ergibt (Endwert).
Die Gemeinde hat
eine öffentlich bestellte und vereidigte Immobilien GmbH mit der Ermittlung
zonaler Anfangs- und Endwerte im Sanierungsgebiet beauftragt. Im Gutachten vom
17.04.2020 werden für die zum Abschluss der Sanierung
ausgleichsbetragspflichtigen Flächen im Sanierungsgebiet zonalen Anfangs- und
Endwerte und somit die jeweilige sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung
ermittelt.
Im Gutachten vom
17.04.2020 wird das Sanierungsgebiet in die Wertzonen 1 bis 3 eingeteilt mit
dem Ergebnis, dass sich im Sanierungsgebiet Durmersheim "St. Dionys/Bickesheimer
Platz " zum Wertermittlungsstichtag 01.03.2020 in den definierten drei
Wertzonen keine sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen ergeben.
Sanierungsabrechnung
Landessanierungsprogramm (LSP)
Die
Gemeinde Durmersheim hat seit 2007 im Rahmen des Landessanierungsprogramms für
die Sanierung Durmersheim "St. Dionys/Bickesheimer Platz" insgesamt 15
Auszahlungsanträge und Zwischennachweise (ZN) beim Regierungspräsidium
Karlsruhe eingereicht. Die Einnahmen im Landessanierungsprogramm betragen
insgesamt 4.587.898,33 €.
Die
Ausgaben im Landessanierungsprogramm betragen insgesamt 4.587.898,61 €.
Die
Abrechnung endet nach vorliegendem Abrechnungsbescheid des Regierungspräsidiums
Karlsruhe vom 07.09.2021, in Höhe von +/-
0. Die ausbezahlten Fördermittel (Finanzhilfe des Landes) in Höhe von
2.714.309 € werden zum Zuschuss erklärt.
Die
Gemeinde Durmersheim konnte Fördermittel (Finanzhilfe des Landes) in Höhe von
485.691 € (60 %) nicht abrufen.
Satzung
zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
"St. Dionys/Bickesheimer Platz"
Nach § 162
BauGB ist die Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt
ist. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme wurden städtebauliche Missstände insoweit
behoben oder verbessert, als öffentliche Sanierungsfördermittel zur Verfügung
standen und die Sanierungsbeteiligten zur Mitwirkung bereit waren. Die in
diesem Rahmen möglichen Sanierungsmaßnahmen sind abgeschlossen.
Mit der
Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets entfallen folgende
Beschränkungen:
1. Die
sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB für Bauvorhaben,
Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge.
2. Die
besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften nach §§ 152 - 156a BauGB hinsichtlich
der Bemessung von Kaufpreisen, Entschädigungen und des Umlegungsvorteils.
Die Satzung tritt am Tag der
Bekanntmachung in Kraft.
Weitere
Vorgehensweise
Die Satzung
über die Aufhebung der Sanierungssatzung "St. Dionys/Bickesheimer Platz" tritt
am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Der Nachweis über die öffentliche
Bekanntmachung ist an das Regierungspräsidium Karlsruhe zu senden.
Nach der
öffentlichen Bekanntmachung der Satzung erfolgt die Löschung der
Sanierungsvermerke in den Grundbüchern durch die Gemeinde.
Der Gemeinderat stimmte der Aufhebung
der Sanierungssatzung einstimmig zu.
TOP 04:
Bebauungsplanes "GE Südlich der
Malscher Straße- 7. Änderung"
a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
vom 08.08.2018
b) Aufstellung des Bebauungsplanes und
der örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat beschloss einstimmig,
- dass der Aufstellungsbeschluss vom 08.08.2018
aufgehoben wird.
- dass für
den im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 08.11.2021 dargestellten Bereich gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der Malscher
Straße - 7. Änderung" aufgestellt wird. Es wird das beschleunigte
Verfahren gem. § 13a BauGB angewandt. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich
bekannt gemacht.
- dass für
den im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 08.11.2021 dargestellten Bereich gemäß
§ 74 LBO die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften " Gewerbegebiet
Südlich der Malscher Straße - 7. Änderung " aufgestellt wird. Der Aufstellungsbeschluss
wird ortsüblich bekannt gemacht.
TOP 05: Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen
In der
Gemeinderatssitzung am 16.09.2020 wurde beschlossen, ein Ingenieurbüro für
Bauwesen mit der Planung für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in
Durmersheim zu beauftragen. Bezugnehmend auf die Bau-, und
Planungsausschusssitzung am 20.07.2021, wurde über die Kostenentwicklung und
das weitere Vorgehen beraten.
Aufgrund der
hohen Kosten, sollte das Planungsbüro eine Tabelle erstellen, aus der
hervorgeht, welche Maßnahmen freiwillige Leistungen sind und welche Maßnahmen
zwingend umzusetzen sind. Ein Vertreter des Planungsbüros stellte die
Ergebnisse in der Sitzung vor.
Die gesamten
Projektkosten für den Umbau ohne Fahrstandsanzeiger belaufen sich auf ca.
921.000,00 € brutto. Die Gemeinde Durmersheim erhält eine mögliche Förderung von
ca. 566.780,00 € brutto.
Die Gesamtsumme
für den Umbau mit Fahrstandsanzeigern beläuft sich auf ca. 1.385.400,00 €
brutto.
Gefördert
werden je Haltestelle maximal 75% zzgl.
maximal 50% der Pauschale für einen zusätzlichen Wetterschutz.
Zusätzlich nochmals maximal 50% der Pauschale für Fahrstandsanzeiger
(Höchstbetrag von max. 15.000 €).
Grundlegend ist
die Gemeinde im Förderprogramm aufgenommen worden, im Rahmen der Sitzung sollte
nun über den Förderantrag für jede einzelne der insgesamt 22 Bushaltestellen
entschieden werden.
Der Förderantrag ist bis Jahresende 2021
einzureichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt je nach Haushaltsrahmen und
Nebenbestimmung des Förderbescheides.
Nach
Diskussion der einzelnen Maßnahmen beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass
die Förderanträge gestellt werden sollen und bzgl. der Umsetzung priorisiert
werden sollte.
Um die Warnung
der Bevölkerung in Deutschland zu stärken, stellt die Bundesrepublik
Deutschland im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes 2020 bis
2022 Mittel für die Förderung der Sireneninfrastruktur und die Einbindung in
das Modulare Warnsystem (MoWaS) in den Jahren 2021 und 2022 bereit.
Sirenen
sind nach wie vor ein etabliertes Warnmittel und vor allem dort sinnvoll, wo
Menschen aufgrund eines besonderen Gefahrenpotentials schnell und mit hohem
Erreichungsgrad gewarnt werden müssen. Der Vorteil des Sirenennetzes liegt im
Warn- und Weckeffekt und in der sehr schnellen und umfassenden Erreichbarkeit
von Bevölkerung und Unternehmen im Gemeindegebiet. Wichtig ist dabei, die
Sirenen in ein Gesamtkonzept "Warnung" einzubinden.
Im
Jahr 2014 wurde ein Schallgutachten über den Kern-Ort und den Ortsteil
Würmersheim erstellt. Hierbei wurde im Ortsteil festgestellt, dass der Standort
Ortsverwaltung/FFW-Gebäude für eine Sirene nicht geeignet ist. In der
Zwischenzeit wurde durch die Erstellung einer elektronischen Sirene bei der
Sporthalle Grundschule Würmersheim eine schalltechnische Optimierung erreicht.
Somit sind gemäß diesem Gutachten der Ortsteil und die Gewerbegebiete
abgedeckt. Im Kernort ist die schalltechnische Abdeckung jedoch bisher nicht
ausreichend. Es sind Bedarfe im Norden (z. B. Hardtschule) und im Süden um den
Bereich des Kindergartens Villa Kunterbunt (Schwarzwaldstraße) vorhanden. Dies
wurde auch durch den Probealarm am 2. Oktober 2021 bestätigt.
Förderanträge
konnten nur bis 12.11.2021 gestellt werden. Sofern die beantragten Mittel die
verfügbaren Fördermittel übersteigen, erfolgt die Bewilligung in der
Reihenfolge des Eingangs. Als geeignete Nachweise können zum Beispiel
entsprechende Planungsunterlagen oder grafische Darstellungen der geplanten
Sirenenstandorte eingereicht werden. So wäre es beispielsweise ausreichend,
wenn eine Gemeinde eigene Unterlagen oder Darstellungen mit ihrem Antrag
einreicht, aus welchen die geplanten beziehungsweise angedachten Standorte der
Sirenenanlagen zumindest grob hervorgehen.
Aus
diesem Grund wurde bereits am 14.10.2021 nach dem Motto "first come -
first served" der Förderantrag
gestellt. Dem Antrag wurde das Schallgutachten aus 2014 sowie ein Angebot einer
Sirenenbaufirma vom 23.06.2014 beigefügt. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch
nicht vor.
Vorgesehen
ist die Errichtung einer Sirenenanlage auf dem Dach der Hardtschule
(Dach-Gebäudemontage) sowie am Standort Spielplatz neben dem Kindergarten
"Villa Kunterbunt", Schwarzwaldstraße (Mastsirene).
Auf
Grundlage eines aktuellen Angebots belaufen sich die Kosten für die Mastsirene
auf rund 20.226 € sowie für die Dachsirene auf rund 13.814 €. Die entsprechenden Mittel wurden in den
Haushaltsentwurf 2022 eingestellt ebenso wie die entsprechenden Zuschüsse.
Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung
der beiden elektronischen Sirenenanlagen einstimmig zu.
TOP 07: Beschaffung eines Elektrofahrzeugs für die
Polizeibehörde
TOP 08: Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse
TOP 09: Informationen und Anfragen
Bürgermeister Augustin informierte, dass
der Adventsmarkt 2021 aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Zahlen
abgesagt wurde und die Fallzahlen für Durmersheim nunmehr wieder auf der
Homepage veröffentlicht würden.
TOP 10: Einwohnerfrageviertelstunde
Es lagen
keine Anfragen seitens der Einwohner vor.
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |